Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.019.978

Rubrum

Publ.-Nr: 00.019.978

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 08.12.2021

Verfügung vom 6. Dezember 2021 (OF.2020.323)

Klägerin Laurence Rossdeutsch Gombert, geboren am 8. September 1969, von Frankreich, Rue Hector Berlioz 4, FR-68170 Rixheim unentgeltlich vertreten durch lic. iur. Thomas Barth, Rechtsanwalt, Barth & Patek, 6 boulevard Helvétique, case postale, 1211 Genève 12

Beklagter Didier Rossdeutsch, geboren am 4. September 1964, von Frankreich, Rue du Général de Gaulle 3B, FR-68440 Dietwiller

Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils; Übrige Zivilprozesse

Dispositiv

Die Klägerin hat innert 14 Tagen dem Gericht entweder ein Freizügigkeitskonto der 2. Säule oder eine anderweitige Zahlstelle anzugeben, auf welches bzw. auf welche das zu teilende Freizügigkeitsguthaben des Gesuchstellers überwiesen werden kann (unter gleichzeitiger Angabe der übrigen Identifikationsmerkmale der Gesuchstellerin, insbesondere einer allfälligen AHV-Nr.)

Diese Verfügung wird dem unbekannt abwesenden Beklagten hiermit öffentlich zugestellt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 1 des Familiengerichts