Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.064.852

Rubrum

Publ.-Nr: 00.064.852

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 09.12.2024

Entscheid vom 3. Dezember 2024

Besetzung Gerichtspräsident R. Corboz Gerichtsschreiberin A. Uebel Rechtspraktikantin R. Selvam

Klägerin Viktória Nikita Sebök, geboren am 28. Juli 2016, von Ungarn, Pilisi utca 13, HU-4341 Nyírvasvári vertreten durch Maraina Frenck, Kindes- und Erwachsenenschutzdienst, Breitistrasse 6, 5610 Wohlen AG

Beklagter Joaquim José Ferreira Ramos, geboren am 15. März 1979, von Portugal, Wohnort unbekannt

Gegenstand Schlichtungsverfahren betreffend Kinderbelange

Erwägungen

Dass die Klägerin mit Eingabe vom 13.05.2024 ein Schlichtungsgesuch eingereicht hat, worauf zur Schlichtungsverhandlung auf den 20.11.2024 vorgeladen worden ist;

dass die Schlichtungsverhandlung infolge Krankheit der Vertreterin der Klägerin abgesagt werden musste;

dass die Klägerin das Gesuch mit Eingabe vom 27.11.2024 zurückgezogen hat, weshalb das Verfahren gemäss Art. 208 Abs. 2 ZPO beendet und dieses abzuschreiben ist;

dass vorliegend keine Gerichtskosten erhoben werden;

dass im Schlichtungsverfahren gemäss Art. 113 Abs. 1 ZPO keine Parteikosten zugesprochen werden.

Dispositiv

1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben.

2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium des Familiengerichts