Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.003.547

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.547

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 06.12.2019

Verfügung vom 2. Dezember 2019

Klägerin 1: Stephanie Helena Achermann, geboren am 11. Juli 1986, von Emmetten, Unterm Holz 5b, 5212 Hausen AG vertreten durch lic. iur. Roland Miotti, Rechtsanwalt, Bahnhofplatz 13, Postfach 46, 5201 Brugg AG

Kläger 2: Dennis Oliver Achermann, geboren am 3. Dezember 2018, von Emmetten, Unterm Holz 5b, 5212 Hausen AG gesetzlich vertreten durch Stephanie Achermann, Unterm Holz 5b, 5212 Hausen AG vertreten durch lic. iur. Roland Miotti, Rechtsanwalt, Bahnhofplatz 13, Postfach 46, 5201 Brugg AG

Beklagter: Di Vora Marco, geboren am 7. März 1989, Steinbruchstrasse 64/21, AT-9523 Landskron

Gegenstand: Vereinfachtes Verfahren betreffend Vaterschaft und Unterhalt

Dispositiv

Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Bleibt die Antwort innert dieser Frist aus, wird zur Hauptverhandlung vorgeladen (Art. 223 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen. Wird die beklagte Partei vertreten, ist eine Vollmacht einzureichen (Art. 221 und Art. 222 Zivilprozessordnung).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Bezirksgericht Brugg Präsidium des Familiengerichts