Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.084.805

Rubrum

Publ.-Nr: 00.084.805

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 18.11.2025

Verfügung vom 14. November 2025

Klägerin: Maja Pavlovic, geboren am 15. August 1986, von Serbien, Kellermattweg 20, 5107 Schinznach Dorf vertreten durch Dr. iur. Monika Fehlmann, Rechtsanwältin, FEHLMANN LAW Advokatur und Notariat, Neumarkt 2, Postfach, 5201 Brugg

Beklagter: Zoran Pavlovic, geboren am 2. Juli 1978, von Serbien, Wohnort unbekannt

Gegenstand: Verfahren betreffend Ehescheidung

Dispositiv

Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 20 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Bleibt die Antwort innert dieser Frist aus, wird zur Hauptverhandlung vorgeladen (Art. 223 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen. Wird die beklagte Partei vertreten, ist eine Vollmacht einzureichen (Art. 221 und Art. 222 Zivilprozessordnung).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in

je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Präsidium 2 des Familiengerichts Bezirksgericht Brugg