Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.086.155

Rubrum

Publ.-Nr: 00.086.155

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 08.12.2025

Verfügung vom 5. Dezember 2025

Klägerin: Sevan Saber, geboren am 1. Februar 1992, von Laufenburg, Burematt 9, 5243 Mülligen vertreten durch Dr. iur. Helena Hess, Schulstrasse 23, Postfach 406, 4132 Muttenz

Beklagter: Ulas Yildiz, geboren am 22. November 1982, von der Türkei, i.letme King of kebab's, Karaçali mahallesi, Hamza Atakul caddesi no 28A, kat sifir daire, TR-48770 Dalaman

Gegenstand: Verfahren betreffend Ehescheidung

Dispositiv

Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Bleibt die Antwort innert dieser Frist aus, trifft das Gericht den Endentscheid (Art. 223 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

Präsidium 3 des Familiengerichts Bezirksgericht Brugg