Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.018.657

00.018.657

Rubrum

Publ.-Nr: 00.018.657

Stelle: Bezirksgericht Laufenburg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 11.10.2021

Verfügung vom 5. Oktober 2021 Betroffener, Karl Arthur Ramisberger, geboren am 6. September 1959, von Wölflinswil, 5063 Wölflinswil Beiständin, Dorothe Schmid, KESD Bezirk Laufenburg

Gegenstand Änderung einer Massnahme

Dispositiv

1. Das Familiengericht Laufenburg plant, die für Karl Ramisberger bestehende Beistandschaft (vgl. Entscheid KEMN.2019.172 des Familiengerichts Laufenburg vom 10. Februar 2020) wie folgt zu ergänzen: Die für Karl Ramisberger geführte Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung wird um eine Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 396 ZGB ergänzt, mit der Wirkung, dass Kauf-, Miet- und/oder Leasingverträge eines Fahrzeuges nur mit Zustimmung der Beiständin rechtsgültig abgeschlossen werden können.

2. Der Betroffene kann innert 10 Tagen seit Veröffentlichung im Amtsblatt zur vorgesehenen Ergänzung Stellung nehmen. Ohne Rückmeldung innert Frist wird von seinem Einverständnis ausgegangen.

Bezirksgericht Laufenburg Präsidium des Familiengerichts