00.093.202
Entscheid vom 30. März 2026 / SF.2025.10
Rubrum
Publ.-Nr: 00.093.202
Stelle: Bezirksgericht Muri
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 02.04.2026
Entscheid vom 30. März 2026 / SF.2025.10
Besetzung: Gerichtspräsident M. Koch Gerichtsschreiber Y. Bühler
Gesuchsteller: Vladimir Bunijevac, geboren am 18. Mai 1960, von Serbien, Bremgartenstrasse 14, 5643 Sins
Gesuchsgegnerin: Desanka Bunijevac-Boskovic, geboren am 22. Oktober 1963, von Serbien, Zeleznicka 18, RS-15318 Mali Zvornik
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Zustimmung zur Auszahlung einer Kapitalabfindung der Pensionskasse
Dispositiv
1. Dem Kapitalbezug der Altersleistung des Gesuchstellers wird zugestimmt und die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge Winterthur, c/o AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur, wird ermächtigt, die Auszahlung des gesamten Kapitalbetrags der Altersleistung des Gesuchstellers ohne schriftliche Zustimmung der Gesuchsgegnerin rückwirkend per 1. Juni 2025 vorzunehmen.
2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
3. Die Gerichtskosten bestehend aus:
Entscheidgebühr Fr. 1'000.00 Übersetzungskosten Fr. 288.85 Total Fr. 1'288.85
werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
Wenn der Entscheid nicht begründet werden muss, reduziert sich die Entscheidgebühr um 25 % auf Fr. 750.00 und die durch die Gesuchsgegnerin zu tragenden Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 1'038.85.
Zustellung an:
den Gesuchsteller
die Gesuchsgegnerin (durch Publikation)
Bezirksgericht Muri Präsidium I des Familiengerichts