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Entscheid vom 30. März 2026 / SF.2025.10

00.093.202 · Muri District Court

Vom 2. Apr. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-ag/bezirksgericht-muri/00-093-202/de/entscheid-vom-30-marz-2026-sf-2025-10

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Aargau
  3. Muri District Court
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.093.202

Entscheid vom 30. März 2026 / SF.2025.10

Rubrum

Publ.-Nr: 00.093.202

Stelle: Bezirksgericht Muri

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 02.04.2026

Entscheid vom 30. März 2026 / SF.2025.10

Besetzung: Gerichtspräsident M. Koch Gerichtsschreiber Y. Bühler

Gesuchsteller: Vladimir Bunijevac, geboren am 18. Mai 1960, von Serbien, Bremgartenstrasse 14, 5643 Sins

Gesuchsgegnerin: Desanka Bunijevac-Boskovic, geboren am 22. Oktober 1963, von Serbien, Zeleznicka 18, RS-15318 Mali Zvornik

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Zustimmung zur Auszahlung einer Kapitalabfindung der Pensionskasse

Dispositiv

1. Dem Kapitalbezug der Altersleistung des Gesuchstellers wird zugestimmt und die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge Winterthur, c/o AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur, wird ermächtigt, die Auszahlung des gesamten Kapitalbetrags der Altersleistung des Gesuchstellers ohne schriftliche Zustimmung der Gesuchsgegnerin rückwirkend per 1. Juni 2025 vorzunehmen.

2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

3. Die Gerichtskosten bestehend aus:

Entscheidgebühr Fr. 1'000.00 Übersetzungskosten Fr. 288.85 Total Fr. 1'288.85

werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.

Wenn der Entscheid nicht begründet werden muss, reduziert sich die Entscheidgebühr um 25 % auf Fr. 750.00 und die durch die Gesuchsgegnerin zu tragenden Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 1'038.85.

Zustellung an:

  • den Gesuchsteller

  • die Gesuchsgegnerin (durch Publikation)

Bezirksgericht Muri Präsidium I des Familiengerichts