Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.100.647

Rubrum

Publ.-Nr: 00.100.647

Stelle: Bezirksgericht Muri

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 05.08.2026

Verfügung vom 12. März 2026

Gesuchstellerin Svetlana Alexandrova Borisova, geboren am 17. April 1980, von Bulgarien, Dorfstrasse 6, 5624 Bünzen vertreten durch MLaw Lisa Vollenweider, MEIER Anwälte GmbH, Rechtsanwältin, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden

Gesuchsgegner Miroslav Kamenov Borisov, geboren am 16. März 1977, von Bulgarien, Wohnort unbekannt

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz mit superprovisorischem Antrag

Dispositiv

1. Zustellung der Eingabe vom 4. Februar 2026 an den Gesuchsgegner zur Kenntnisnahme.

2. Zustellung der Eingabe vom 10. März 2026 samt Beilagen an den Gesuchsgegner zur Stellungnahme innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Zustellung an:

  • die Gesuchstellerin (Vertreterin)

  • den Gesuchsgegner

Muri, 12. März 2026

Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben

Lauf der Frist

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

Form der Eingabe

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Bezirksgericht Muri Präsidium II des Familiengerichts