Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.064.664

00.064.664

Rubrum

Publ.-Nr: 00.064.664

Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 04.12.2024

Entscheid vom 19. November 2024

Besetzung Gerichtspräsidentin R. Lützelschwab Gerichtsschreiber A. Aydogdu

Gesuchsteller 1 Erkan Gönül, geboren am 1. Februar 1972, von der Türkei, Rosengässchen 9, 4310 Rheinfelden

Gesuchstellerin 2 Arzu Gönül, geboren am 12. September 1976, von der Türkei, Rosengässchen 9, 4310 Rheinfelden 1 und 2 vertreten durch Budget- und Schuldenberatung Aargau - Solothurn, Effingerweg 12, Postfach, 5001 Aarau 1

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Nachlassverfahren (Art. 293 ff. SchKG) [ . . .]

Dispositiv

1. Die den Gesuchstellern am 27. Juni 2024 gewährte definitive Nachlassstundung gemäss Art. 294 SchKG wird bis und mit 19. Mai 2025 verlängert.

[ . . .]

Zustellung an:

  • [ . . .]

  • das Amtsblatt des Kantons Aargau, auszugsweise Dispositiv Ziff. 1 [ . . .]

Bezirksgericht Rheinfelden Präsidium des Zivilgerichts 1