00.085.829
Rubrum
Publ.-Nr: 00.085.829
Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden
Rubrik: Gerichte / Nachlassverfahren
Veröffentlicht: 02.12.2025
Entscheid vom 26. November 2025
Besetzung Gerichtspräsident M. Meier Gerichtsschreiberin i.V. M. Faller
Gesuchsteller Egmont Bolinger, geboren am 21. Mai 1953, von Kaiseraugst, Chloster 5, 4305 Olsberg vertreten durch Budget- und Schuldenberatung Aargau - Solothurn, Effingerweg 12, Postfach, 5001 Aarau 1
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Nachlassverfahren (Art. 293 ff. SchKG) [. . .]
Dispositiv
1. Dem Gesuchsteller wird gemäss Art. 293a SchKG eine provisorische Nachlassstundung von 4 Monaten, d.h. bis und mit 26. März 2026 bewilligt.
2. Als provisorische Sachwalterin wird die Budget- und Schuldenberatung Aargau-Solothurn, Effingerweg 12, Postfach 2753, 5000 Aarau eingesetzt. Sie wird beauftragt, diesen Entscheid sämtlichen Gläubigern mitzuteilen.
3. Die provisorische Sachwalterin hat vor Ablauf der Frist gemäss Ziffer 1 hievor schriftlich Bericht zu erstatten, ob zur Verhandlung betreffend Bewilligung der definitiven Stundung vorgeladen werden kann.
4. Die provisorische Stundung hat die in Art. 297, 297a und 298 SchKG genannten Wirkungen.
5. Die Verfügungsbefugnis des Gesuchstellers ist gemäss Art. 298 SchKG eingeschränkt.
6. Die provisorische Nachlassstundung wird durch das Präsidium des Zivilgerichts im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.
7. Die Kosten werden im Rahmen des Entscheides betreffend definitive Stundung verlegt.
8. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
Zustellung an: [. . .] - das Amtsblatt des Kantons Aargau (zur Publikation) [. . .]
Bezirksgericht Rheinfelden / Präsidium I des Zivilgerichts