Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.019.755

00.019.755

Rubrum

Publ.-Nr: 00.019.755

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 29.11.2021

Entscheid vom 26. November 2021 Betroffene: Fit Med Prax AG,Hauptstrasse 130, 5742 Kölliken

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft

Dispositiv

Die Betroffene wird mit Wirkung ab 26. November 2021, 11.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts