Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.028.840

00.028.840

Rubrum

Publ.-Nr: 00.028.840

Stelle: Bezirksgericht Zofingen

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 05.12.2022

Verfügung vom 26. September 2022 Betroffene: Galico GmbH, Frohburgstrasse 3, 4663 Aarburg

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Mit Eingabe vom 23. September 2022 zeigte das Handelsregisteramt Aargau an, die Betroffene weise in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation Mängel auf – kein gültiges Domizil (Art. 117 HRegV) und keine allein vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 160 Abs. 2 IPRG – und überwies die Angelegenheit gemäss Art. 939 Abs. 2 OR an das Bezirksgericht Zofingen zur Ergreifung der erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR.

Dispositiv

Die Anzeige vom 23. September 2022 samt 2 Beilagen kann die Betroffene beim Bezirksgericht Zofingen einsehen oder einverlangen. Der Betroffenen wird zur Einreichung der Stellungnahme (es ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen) eine Frist von 10 Tagen – es gilt kein Fristenstillstand; Art. 145 Abs. 2 ZPO – seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen von der Betroffenen im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Bleibt die Stellungnahme – sie muss gemäss Eintrag im Handelsregisteramt unterzeichnet sein – innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.

Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts