00.094.446
Klagebewilligung vom 20. April 2026
Rubrum
Publ.-Nr: 00.094.446
Stelle: Bezirksgericht Zofingen
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 27.04.2026 Klagebewilligung vom 20. April 2026
Besetzung: Präsidentin S. Baumann, Schlichter J. Burger, Schlichterin M. Peter
Klägerin/Vermieterin: Fortimo Invest AG, Rorschacher Strasse 286, 9016 St. Gallen, vertreten durch Arealis AG, Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden.
Beklagter/Mieter: Adrian Baumgartner, Bahnweg 45, 4852 Rothrist.
Gegenstand: Forderung, Beseitigung Rechtsvorschlag (Schlussabrechnung über Fr. 17'609.65 nebst Zins zu 5 % seit 11.7.2025).
Dispositiv
Der Beklagte blieb der Schlichtungsverhandlung trotz gehöriger Vorladung unentschuldigt fern. Der Einigungsversuch gilt somit als gescheitert.
Der Klägerin wird die Klagebewilligung erteilt.
Nach Eröffnung berechtigt die vorliegende Klagebewilligung während 30 Tagen zur Einreichung der Klage beim Bezirksgericht. Die Klagefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag im Sinne von § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 145 Abs. 1 ZPO).
Das vorliegende Verfahren MI.2025.166 wird infolge Nichteinigung zwi-schen den Parteien als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen.
Bezirksgericht Zofingen Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht