00.085.917
Rubrum
Publ.-Nr: 00.085.917
Stelle: Bezirksgericht Zurzach
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 03.12.2025
Verfügung vom 1. Dezember 2025 (OF.2025.61)
Kläger: Patrick André Sattlecker, geboren am 3. Juli 1970, von Zug, Fahrhäusern 5, 5324 Full- Reuenthal, vertreten durch Dr. iur. Roger Groner, Rechtsanwalt, Florastrasse 18, 8008 Zürich
Beklagte: Lisa Marie Richards, geboren am 17. November 1972, von Neuseeland, wohnhaft in Australien, Wohnadresse unbekannt
Gegenstand: Verfahren betreffend Ehescheidung
Dispositiv
1. Zustellung der Klage des Klägers vom 17. November 2025 an die Beklagte zur Erstattung einer schriftlichen Klageantwort innert 20 Tagen.
2. Die Rechtsbegehren der Klage vom 17. November 2025 lauten:
1. Die am 7. Mai 1999 in Zug geschlossene Ehe der Parteien sei zu scheiden.
2. Es sei festzustellen, dass gegenseitig keine nachehelichen Unterhaltsansprüche bestehen.
3. Es sei festzustellen, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind.
4. Auf eine Teilung der Pensionskassenguthaben der Parteien sei zu verzichten.
5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Klägers.
2. Die Beklagte hat innert derselben Frist von 20 Tagen ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Art. 140 Zivilprozessordnung). Im Unterlassungsfall erfolgen die weiteren Zustellungen durch Publikation im Amts-blatt des Kantons Aargau (https://amtsblatt.ag.ch/ publikationen; Art. 141 Abs. 1 lit. c Zivilprozessordnung). Die Klage kann auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.
Bezirksgericht Zurzach, Präsidium 1 des Zivilgerichts