00.018.164
Eröffnung Urteil
Rubrum
Publ.-Nr: 00.018.164
Stelle: Friedensrichteramt Kreis XII
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 17.09.2021
Eröffnung Urteil
Klägerin: Auto-Center Freiamt AG, 5623 Boswil
Beklagte: Mihajlovic Snezana, Seetalstrasse 14, 5102 Rupperswil (zivilrechtlicher Wohnsitz).
Rechtsbegehren: 1. CHF 1`800.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 01.03.2021 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 20210611 des Beitreibungsamtes Rupperswil sei aufzuheben. 3. Unter Kosten- & Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten.
Eröffnung des Urteils vom 22.07.2021:
Dispositiv
1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 1`800.00 nebst Zins zu 5 % seit 01.03.2021 zu bezahlen.
2. Der Rechtsvorschlag vom 18.05.2021 in der Betreibung Nr. 20210611 des Betreibungsamtes 5102 Rupperswil wird vollumfänglich beseitigt.
3. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 160.00 zu ersetzen.
4. Die Betreibungskosten werden der Beklagten auferlegt.
5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 160.00 werden mit dem Kosten vorschuss der Klägerin verrechnet (Art. 207 Abs. 1 lit. c ZPO).
Rechtsmittelbelehrung
Rechtsmittelbelehrung (Art. 239 Abs. 2 ZPO): Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn dies eine Partei innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheides schriftlich verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Berufung oder Beschwerde. Friedensrichteramt Kreis XII
Friedensrichteramt Kreis XII