Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

00.096.101

Rubrum

Publ.-Nr: 00.096.101

Stelle: Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 20.05.2026

Verfügung vom 18. Mai 2026 (MI.2026.33)

Besetzung: Präsidentin E. Rickenbach

Kläger/Vermieter: Erwin Rohr, Gränicherweg 18, 5502 Hunzenschwil

Beklagter/Mieter: Joachim Mettler, An der Schleuse 19, DE-15890 Eisenhüttenstadt

Gegenstand: Forderung / Mietkaution

Miet-/ Pachtobjekt: Möbliertes Studio, Liebeggerweg 1, 5502 Hunzenschwil

Erwägungen

1. Mit Eingabe vom 28. Januar 2026 (Eingang: 30. Januar 2026) reichte der Kläger/Vermieter bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg ein Schlichtungsgesuch betreffend Forderung/Mietkaution ein.

2. In der Folge wurde das Schlichtungsgesuch der Gegenseite zur Erstattung einer Stellungnahme innert 10 Tagen zugestellt und gleichzeitig wurden die Parteien zur Schlichtungsverhandlung auf Montag, 16. März 2026, 13:30 Uhr, vorgeladen.

3. Mit Verfügung vom 25. Februar 2026 wurde die Schlichtungsverhandlung abgesagt, da der Beklagte/Mieter die Vorladung vom 11. Februar 2026 noch immer nicht in Empfang genommen hatte.

4.

Die Parteien wurden in der Folge erneut zur Schlichtungsverhandlung auf Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:15 Uhr, vorgeladen.

5. Mit Schreiben vom 12. Mai 2026 (Eingang: 18. Mai 2026) teilte der Kläger/Vermieter sinngemäss mit, dass er sein Gesuch zurückziehe und dieses Verfahren abgeschrieben werden könne.

6. Das Verfahren ist somit entsprechend abzuschreiben (Art. 208 i.V.m. Art. 241 Abs. 3 ZPO).

7. Es sind weder Verfahrenskosten zu erheben noch Parteientschädigungen zuzusprechen (Art. 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 lit. c ZPO).

Dispositiv

1. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2. Die auf Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:15 Uhr angesetzte Schlichtungsverhandlung wird abgesagt.

3. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Entschädigungen zugesprochen.

Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg