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Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement
Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29
Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 1)
1. Allgemeines
Die Räumlichkeiten des Aargauer Kunsthauses dienen dazu, die Aargauische Kunstsammlung in vom Aargauischen Kunstverein und Kunsthaus konzipierten Sammlungs- und Wechselausstellungen der Öffentlichkeit zu präsentieren und zu vermitteln.
Im Foyer des Kunsthauses ist eine öffentliche Cafeteria und eine Buchhandlung eingerichtet, im Untergeschoss ein Besucher- und Veranstaltungsraum (Freiraum) sowie ein Atelier für die Vermittlung.
Die Sammlungs- und Wechselausstellungen haben Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Dabei gilt es, die Sicherheits- und konservatorischen Aspekte immer zu berücksichtigen.
Das Aargauer Kunsthaus entscheidet abschliessend über die Benutzung der Räumlichkeiten.
2. Museum
2.1 Öffnungszeiten
Das Aargauer Kunsthaus ist das ganze Jahr geöffnet. Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag, Mittwoch sowie Freitag bis Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 10.00 – 20.00 Uhr Montag geschlossen
Befristete Abweichungen und Schliess- oder Öffnungstage an Feiertagen etc. werden von der Kunsthausdirektion festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Eintritt
Für den Besuch des Kunsthauses wird eine Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.).
An ausgewählten Tagen oder zu ausgewählten Randzeiten können keine, reduzierte oder erhöhte Eintrittsgebühren erhoben werden. Das Kunsthaus kann für ausgewählte Ausstellungen Gratiseintritt
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gewähren, um den niederschwelligen Zugang zu fördern, die Partizipation zu erhöhen und ein breiteres Publikum zu erreichen.
2.3 Vermittlung
Das Kunsthaus bietet sowohl in den Sammlungs-, als auch in den Wechselausstellungen öffentliche und private Vermittlungsangebote und Veranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Familien und Schulklassen an (siehe Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4).
2.4 Cafeteria, Foyer, Freiraum
Für den ausschliesslichen Besuch der Cafeteria, des Foyers oder des Freiraums im UG wird kein Eintritt erhoben. Unberechtigte Eintritte in die Ausstellungsräume werden nachbelastet.
2.5 Aufsicht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten. Wer die Anweisungen nicht befolgt, kann aus dem Kunsthaus weggewiesen werden.
2.6 Verbote
Das Rauchen ist in allen Räumen des Kunsthauses untersagt. Hunde dürfen nicht ins Kunsthaus mitgenommen werden. Blindenhunde im Einsatz sind zugelassen.
3. Veranstaltungen Dritter
3.1 Allgemeine Bestimmungen
Das Foyer, die Besucher- und Veranstaltungsräume im Untergeschoss und die Ausstellungsräume können – soweit die Ausstellungstätigkeit es zulässt – von Dritten für Veranstaltungen und Anlässe gemietet werden (siehe Ziffer 4.5). Für Anlässe des Regierungsrats, des Grossen Rats, des Stadtrats Aarau, des Aargauischen Kunstvereins sowie der Freunde der Aargauischen Kunstsammlung stehen die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
Anfragen sind schriftlich beim Aargauer Kunsthaus einzureichen. Das Aargauer Kunsthaus entscheidet abschliessend über die Bewilligung von Veranstaltungen, Anlässen und die Vermietung an Dritte.
Das Benutzungs- und Gebührenreglement ist integrierender Bestandteil der Verträge mit Dritten.
3.2 Nutzungsbestimmungen
Museumsbetrieb Veranstaltende und ihre Gäste haben in jedem Fall auf den ordentlichen Museumsbetrieb Rücksicht zu nehmen.
Verpflegung Bei Veranstaltungen und Anlässen im Foyer des Kunsthauses haben die Veranstaltenden in erster Linie den Betreibenden der Cafeteria zu berücksichtigen.
Aufsicht Bei allen Veranstaltungen und Anlässen ist für die ganze Dauer inklusive Vorbereitung von der Direktion autorisiertes Aufsichtspersonal anwesend. Den Weisungen des Personals ist strikte Folge zu leisten.
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Dekorationen Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Pfeilern und Decken ist nicht gestattet.
Haftung Der Kanton lehnt bei Unfällen und bei Beschädigungen jede Haftung ab. Für Schäden an Gebäude, Mobiliar und Ausstellungsobjekten haften gegenüber dem Kanton die Veranstaltenden bzw. die Mietenden. Der Abschluss einer Haftpflicht und Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.
4. Eintritte und Gebühren (in Franken)
4.1 Allgemeines
Wo bei den nachfolgenden Eintrittspreisen und Gebühren ein Rahmen besteht, legt die Direktion diese für die einzelnen Ausstellungen und Veranstaltungen jeweils fest.
Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position zugeordnet oder nach Aufwand berechnet.
Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine Stunde verrechnet. Angebrochene Stunden werden voll verrechnet.
Für die Erhebung und den Bezug der Gebühren im Einzelfall gelangen die §§ 16–22 des Allgemeinen Gebührengesetzes (GebührG) vom 19. September 2023 2) zur Anwendung.
Für ein Sponsoring des Aargauer Kunsthauses und des Aargauer Kunstvereins gelten die Konditionen gemäss Vertrag.
4.2 Eintritte Ausstellungen
pro Person Reduziert* Erwachsene Fr. 10.00–20.00 Fr. 8.00–15.00 Personen in Ausbildung / IV** Fr. 10.00–15.00 Fr. 5.00–10.00 Personen mit KulturLegi Fr. 5.00–8.00 Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) gratis Schulklassen Kanton Aargau gratis (Zyklus 1 bis Sekundarstufe II, inkl. Begleitperson) Schulklassen Kanton Aargau ab Sekundarstufe II, Fr. 5.00 (Begleitpersonen gratis) Schulklassen übrige Kantone (Zyklus 1 – Zyklus 3, gratis inkl. Begleitperson) Schulklassen übrige Kantone (nach Zyklus 3 Fr. 5.00 Begleitperson gratis)
Vorbehalten sind Gratiseintritte mit speziellen Pässen (ICOM, Visarte, Museumspässe, Kunstvereine etc.).
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* Die reduzierten Gebühren gelten für Kollektiveintritte ab 10 Personen oder während grösseren Ausstellungs-Umbauten.
** Wenn die IV-Bezügerin oder der IV-Bezüger in Begleitung einer betreuenden Person unterwegs ist, erhält diese kostenlosen Eintritt.
4.3 Vermittlungsformate für Schulen, Kinder und Familien
Für Schulen, Kinder und Familien wird ein vielfältiges Vermittlungsangebot geschaffen (z.B. Workshops, Führungen, Offenes Atelier, Familiensonntage, etc.). Es handelt sich um öffentliche Veranstaltungen und privat buchbare Formate. Die Gebühren werden von der Direktion einzeln festgelegt und auf der Webseite publiziert.
Für Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten (Sonderöffnung) wird eine zusätzliche Gebühr pro angefallene Stunde erhoben.
Für Vermittlungsangebote gilt folgender Gebührenrahmen:
Öffentliches Angebot pro Person (plus Museumseintritt) Fr. 5.00–15.00
Private Veranstaltung (z.B. Einführung Schulklassen, Workshops, Kunst- Fr. 40.00–300.00 Geburtstage) für Gruppen bis max. 25 Personen (plus Kollektiveintritt)
Projektwochen oder längerfristige, massgeschneiderte Angebote. Nach Art, Dauer und Aufwand
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf die volle Dauer der Veranstaltung. Bei Fernbleiben einer privaten Veranstaltung und einer Sonderöffnung werden die Gebühren in Rechnung gestellt.
4.4 Vermittlungsangebote für Erwachsene
Für Erwachsene werden verschiedene Vermittlungsangebote und Veranstaltungen durchgeführt (z.B. Führungen, Workshops, Gespräche mit Kunstschaffenden, Lesungen, etc.). Die Gebühren werden von der Direktion einzeln festgelegt und auf der Webseite publiziert.
Für Gruppen ab 10 Personen können Führungen ausserhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden. Für Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten (Sonderöffnung) wird eine zusätzliche Gebühr pro angefallene Stunde erhoben. Weiter werden die zusätzlichen Aufwendungen für Aufsicht, Technik, Reinigung etc. nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für Führungen gilt folgender Gebührenrahmen:
Öffentliche Führung pro Person (plus Museumseintritt) Fr. 5.00–15.00
Private Führung oder Workshop für Gruppen bis max. 25 Personen (plus Fr. 150.00–500.00 Kollektiveintritt)
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf die volle Dauer der Führung. Bei Fernbleiben werden die Gebühren (ohne Eintritte) und bei Sonderöffnung die zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
4.5 Vermietung von Räumen des Aargauer Kunsthauses
Die Höhe der Mieten richtet sich nach den Räumen sowie nach Art und Dauer der Veranstaltung.
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Foyer und Freiraum Atelier Kulturelle Anlässe Fr. 200.00–2'000.00 Fr. 100.00–200.00 Andere Veranstaltungen Fr. 500.00–5'000.00 Fr. 200.00–800.00
Der Aufwand für Aufsicht, Technik, Reinigung und Koordination wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Apéros und andere Verpflegungsangebote werden durch Dritte in Rechnung gestellt.
4.6 Annullierung Bei der Annullierung von Führungen weniger als drei Tage vor dem reservierten Termin ist eine Annullierungsgebühr von Fr. 100.00 zu entrichten. Davon ausgenommen sind Vermittlungsangebote für Schulklassen.
Bei der Annullierung von Sonderöffnungen, Veranstaltungen und Anlässen wird wie folgt Rechnung gestellt:
- | 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00 |
- | weniger als 15 Tagen vor dem Termin: Hälfte der Gebühren (ohne Eintritte) und der vereinbarten |
Leistungen (Personal, Verpflegung etc.).
- | weniger als 24 Stunden vor dem Termin: Vollumfängliche Verrechnung |
5 Inkrafttreten Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Aarau, 4. November 2025 Aargauer Kunsthaus
Katharina Ammann
Ziffer 4 vom Regierungsrat am 26. November 2025 genehmigt.