Unternehmen, die ihre betriebliche Tätigkeit im Kanton wesentlich ausbauen oder die im Kanton neu eröffnet werden, können Steuererleichterungen für das Jahr des massgeblichen Ereignisses und für höchstens 9 folgende Jahre gewährt werden, sofern ein besonderes öffentliches oder gesamtwirtschaftliches Interesse an der Unternehmenstätigkeit, an der Bedeutung des Unternehmens für die Region, am Investitionsvolumen oder am Entwicklungspotenzial des Unternehmens bezüglich Schaffung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsplätzen vorliegt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Steuererleichterungen.
Bei jeder Gewährung von Steuererleichterungen ist die Wettbewerbsneutralität im Verhältnis zu anderen Unternehmen möglichst zu wahren.