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Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes

141.000 · Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-ai/gs/141-000/de/landsgemeindebeschluss-uber-die-erteilung-des-burgerrechtes

Abgerufen am 31. Aug. 2026

  1. Dokumente
  2. Appenzell Innerrhoden
  3. Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung
Quelle

141.000

Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes

vom 30.04.1972 (Stand 26.04.2015)

Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 20 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Einem Bewerber darf das Landrecht von Appenzell I. Rh. und das Bürgerrecht von Appenzell bzw. Oberegg erteilt werden, wenn er mindestens 5 Jahre im Kanton Appenzell Innerrhoden gewohnt hat, davon mindestens 2 Jahre unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung.

Art. 2

Der Grosse Rat erlässt die zur Ausführung dieses Beschlusses erforderliche Vollziehungsverordnung.

…

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach seiner Annahme durch die Landsgemeinde auf den 1. Januar 1973 in Kraft.

cGS -