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Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

935.531 · Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung

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Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
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  3. Appenzell Innerrhoden Gesetzessammlung
Quelle

935.531

Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

vom 27.06.2005 (Stand 01.12.2014)

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 2 Abs. 3 und Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 bei.

Art. 2

Der Vollzug obliegt der Standeskommission.

Bei geringfügigen Änderungen der Vereinbarung hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

cGS -