435.111.20
Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22
vom 30.11.2021 (Stand 01.08.2022)
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG)1 und Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV)2,
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Vorlehre 22 regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen der Vorlehre und gilt für kantonale Bildungsanbieter.
Art. 2 Aufhebung
Die Direktionsverordnung vom 15. Juni 2018 über den Rahmenlehrplan Vorlehre3 wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten
Der Lehrplan Vorlehre 22 tritt am 1. August 2022 in Kraft.
A1 Anhang 1 zu Artikel 1 Absatz 1
Art. A1-1
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)4 in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Berufsbildung → Brückenangebote → Vorlehre Standard
Bern, 30. November 2021
Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler
22-031