435.111.2
Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsvorbereitendes Schuljahr
vom 30.06.2017 (Stand 01.08.2019)
Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG)1 und Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV)2,
beschliesst:
Art. 1
Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsvorbereitendes Schuljahr vom 11. März 2015, einschliesslich der Änderungen vom 30. Juni 2017, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für kantonale Bildungsanbieter.
A1 Anhang 1 Lehrplan Berufsvorbereitendes Schuljahr
Art. A1-1 Erstfassung
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)3 in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ist auf Internet verfügbar unter: https://www.erz.be.ch > Berufsbildung > Brückenangebote.
Art. A1-2 Änderung vom 11. Juni 2019
Die Änderung vom 11. Juni 2019 des Anhangs 1 wird nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Sie ist auf Internet verfügbar unter: https://www.erz.be.ch > Berufsbildung > Brückenangebote.
Bern, 30. Juni 2017
Der Erziehungsdirektor: Pulver
17-035