669.791
Verordnung über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts der Vereinigten Staaten von Amerika
vom 18.10.2000 (Stand 01.01.2001)
Der Regierungsrat des Kantons Bern,
in Ausführung der eidgenössischen Verordnung vom 15. Juni 1998 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 19961,
auf Antrag der Finanzdirektion,
beschliesst:
Art. 1 Rückzahlung und Verrechnung
Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt.
Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.
Art. 2 Antrag
Die Rückerstattung ist von der berechtigten Person auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt USA) zu beantragen. Das Formular ist zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Das Antragsformular kann bei der kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.
Art. 3 Organisation und Verfahren
Die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV)2 finden sinngemäss Anwendung.
Art. 4 Aufhebung eines Erlasses
Die Verordnung vom 17. Juni 1952 über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts Vereinigte Staaten von Amerika (BSG 669.791) wird aufgehoben.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
Bern, 18. Oktober 2000
Im Namen des Regierungsates Die Präsidentin: Andres Der Staatsschreiber: Nuspliger
Von der Eidgenösschischen Steuerverwaltung, Abteilung Rückerstattung, genehmigt am 12. Dezember 2000.
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