811.08
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hoch spezialisierte Medizin (IVHSM)
vom 04.09.2008 (Stand 01.01.2009)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 6. Juni 19931,
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 811.08-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die hoch spezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (IVHSM) bei.
Art. 2
Der Regierungsrat übermittelt der zuständigen Kommission des Grossen Rates den jährlichen Bericht des Beschlussorgans gemäss Artikel 14 IVHSM.
Art. 3
Die aufgrund der Vereinbarung entstehenden Ausgaben sind in den Voranschlag des Kantons aufzunehmen.
Art. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, geringfügigen Änderungen des Verfahrens oder der Organisation zuzustimmen.
Art. 5
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der Vereinbarung gemäss Artikel 13 zu erklären.
Art. 6
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Art. 7
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Bern, 4. September 2009
Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
RRB Nr. 182 vom 11. Februar 2009: Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2009
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