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Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Lengnau und Pieterlen zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Leugene. Genehmigung

2022.DIJ.5056 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 27. Aug. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2022-dij-5056/de/zusammenschluss-der-evangelisch-reformierten-kirchgemeinden-lengnau-und-pieterlen-zur-evangelisch-reformierten-kirchgemeinde-leugene-genehmigung

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2022.DIJ.5056

Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Lengnau und Pieterlen zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Leugene. Genehmigung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 878/2025 Datum RR-Sitzung: 27. August 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.5056 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Lengnau und Pieterlen zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Leugene / Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Bern

Gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Bern (BSG 101.1) sowie Artikel 4h Absätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (BSG 170.11),

auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

Dispositiv

beschliesst:

1. Dem von den Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Lengnau und Pieterlen beantragten Zusammenschluss zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Leugene auf den 1. Januar 2026 wird zugestimmt und der Fusionsvertrag vom 24. Juni 2025 wird genehmigt.

2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber