2024.BKD.2731
Wyss Academy for Nature at the University of Bern; Co-Finanzierung Anteil Kanton Bern; Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2020–2029, GRB 2018.RRGR.759. Zusätzlicher, zweckgebundener Staatsbeitrag an die Universität Bern für das Jahr 2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 672/2025 Datum RR-Sitzung: 25. Juni 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.2731 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wyss Academy for Nature at the University of Bern; Co-Finanzierung Anteil Kanton Bern; Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2020–2029, GRB 2018.RRGR.759. Zusätzlicher, zweckgebundener Staatsbeitrag an die Universität Bern für das Jahr 2025
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem vorliegenden Ausführungsbeschluss wird die nächste Tranche des zusätzlichen, zweckgebundenen Staatsbeitrags für die Universität Bern für das Jahr 2025 in der Höhe von CHF 1 700 000 abgelöst.
2. Rechtsgrundlage
– GRB 2018.RRGR.759 vom 7. März 2019, Rahmenkredit 2020 – 2029 Wyss Centre Bern; Co-Finanzierung Anteil Kanton Bern – Art. 2, Art. 6, Art. 52 und 62 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11) – Art. 21ff. und Art. 34 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0) – Art. 21 ff. und Art. 28 der Finanzhaushaltsverordnung vom 6. November 2023 (FHaV, BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Bei diesem Ausführungsbeschluss handelt es sich um einen zusätzlichen, zweckgebundenen Staatsbeitrag an die Universität Bern. Gemäss Ziffer 6 des Grossratsbeschlusses (GRB 2018.RRGR.759) beschliesst der Regierungsrat in Kenntnis der Raumkosten über Ausführungsbeschlüsse zur zweckbestimmten Erhöhung des Staatsbeitrags an die Universität Bern. Der Rahmenkredit wird durch Ausführungsbeschlüsse abgelöst. Zuständig für die Ausführungsbeschlüsse sind die im vom Regierungsrat genehmigten Umsetzungsprogramm bezeichneten Organisationseinheiten für Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu CHF 1 Million Franken. Über Ausführungsbeschlüsse für Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als CHF 1 Million entscheidet der Regierungsrat.
4. Massgebende Kreditsumme
Die massgebende Kreditsumme beträgt CHF 1 700 000.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Rahmenkredit (Objektkredit) gemäss Art.28 FHaV, der mit folgendem Ausführungsbeschluss abgelöst wird:
– 2025; CHF 1 700 000
Rechnungsjahr: 2025 Produktgruppe: 4482900001 Konto: 363400000 (Beiträge an öffentliche Unternehmungen)
Die Mittel sind im Budget sowie im Aufgaben- und Finanzplan der Produktgruppe Hochschulbildung eingestellt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber