Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.BVD.5312

Kantonaler Sachplan Abfall 2025

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 357/2025 Datum RR-Sitzung: 2. April 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.5312 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonaler Sachplan Abfall 2025

Der Regierungsrat erlässt gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Abfallgesetzes vom 18. Juni 2003 und den Vortrag der Bau- und Verkehrsdirektion den Kantonalen Sachplan Abfall 2025.

Die Bau- und Verkehrsdirektion wird beauftragt, die Gemeinden und weitere Interessierte in geeigneter Weise über den Erlass und Inhalt des Sachplans zu informieren.

Die Bau- und Verkehrsdirektion wird beauftragt, zusammen mit weiteren betroffenen Direktionen die Umsetzung des kantonalen Sachplans Abfall in die Wege zu leiten.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Sachplan Abfall 2025