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Verkehrsmanagement Köniz – Bern Südwest (SAP 450.10214); Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

2024.BVD.5576 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 13. Aug. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-5576/de/verkehrsmanagement-koniz-bern-sudwest-sap-450-10214-investitionsrahmenkredit-strasse-2022-2025-grb-vom-8-september-2021

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.BVD.5576

Verkehrsmanagement Köniz – Bern Südwest (SAP 450.10214); Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 793/2025 Datum RR-Sitzung: 13. August 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.5576 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Verkehrsmanagement Köniz – Bern Südwest (SAP 450.10214); Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 3 986 000 (Gesamtkosten von CHF 6 020 000 abzüglich eines zugesicherten Bundesbeitrags von CHF 1 436 000 und der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 598 000) sollen Massnahmen für das Verkehrsmanagement auf den Kantonsstrassen Nr. 232 und 1212 in Köniz – Bern Süd finanziert werden. Die Gemeinde Köniz wird sich voraussichtlich pauschal mit CHF 500 000 beteiligen.

2. Rechtsgrundlage

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 15 und 38 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025 finanziert werden.

4. Massgebende Kreditsumme

Preisbasis 07/2025; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Gesamtkosten CHF 6 020 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter (ASTRA, Agglomerationsprogramm 3. Generation) – CHF 1 436 000 Kosten zulasten Kanton CHF 4 584 000 ./. am 17. Januar 2025 durch die BVD bewilligte Projektierungskosten – CHF 598 000

Total zu bewilligende Ausgaben CHF 3 986 000

Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 0 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 4 584 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben gemäss Art. 34 FHaV CHF 4 584 000

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 27. Mai 2025) * – CHF 104 431 755 noch offene Kreditsumme CHF 175 568 245 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 3 986 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 171 582 245

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 598 000 2025 CHF 1 422 000 2026 CHF 3 000 000 2027 CHF 1 000 000 Total CHF 6 020 000

Der Bundesbeitrag von CHF 1 430 000 wird über das Konto 630000000, Eigene Investitionsbeiträge vom Bund vereinnahmt.

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 6 020 000 6 020 000 0 -

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 4.58 0.60 1.02 2.25 0.71 In der GKIP 2025 eingestellt 5.45 0.3 1.4 2.3 1.2 0.25

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Lichtsignalanlagen 4 584 000 20 Jahre 229 200

Zu ersetzende Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

7.4 Weitere Folgekosten

Die Investition verursacht durch höhere Betriebs- und Unterhaltskosten sowie Personalkosten in der Höhe von CHF 22 000 pro Jahr. Diese Folgekosten zu Lasten der Erfolgsrechnung sind in der Finanzplanung eingestellt.

8. Begründung

Im Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) II wird für die Agglomeration Bern bis 2030 und darüber hinaus eine deutliche Verkehrszunahme prognostiziert. Im Raum Köniz-Liebefeld ist seit Jahren eine starke bauliche Entwicklung im Gang, welche für ein Wachstum an Wohnraum und Arbeitsplätzen sorgt. Damit der Verkehr auch in den Hauptverkehrszeiten verträglich abgewickelt werden kann, sind gestützt auf die kantonale Gesamtmobilitätsstrategie Verkehrsmanagementmassnahmen nötig.

Das heutige Strassensystem im Zentrum von Köniz ist vor allem morgens und abends zu den Hauptverkehrszeiten überlastet. Damit das Verkehrssystem im Zentrumsbereich funktionsfähig bleibt, muss es mit lenkenden Massnahmen vor Verkehrsüberlastungen geschützt werden.

Mit den geplanten Massnahmen sollen die nachfolgenden Ziele erreicht werden:

‒ die Erhöhung der Zuverlässigkeit des öffentlichen Verkehrs, ‒ die Förderung der Infrastrukturen und die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr, ‒ die optimale Nutzung der vorhandenen Strassenkapazitäten, ‒ die Verstetigung der Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsträger und ‒ die Vermeidung des Ausweichverkehr durch Wohnquartiere.

Die Planung und Projektierung des Verkehrsmanagements in Köniz wurde im Jahr 2016 aufgenommen, nachdem das Tramprojekt Ostermundigen-Bern-Köniz im Jahr 2014 abgelehnt worden war.

Neue Erkenntnisse aus dem Verkehrsmanagement Region Bern Nord sind in die Projektierung eingeflossen. So wurde die Komplexität der Verkehrsmanagementpläne reduziert, auf die Integration von Floating Car Data (FCD) für Reisezeitangaben verzichtet und hauptsächlich auf Massnahmen zur Priorisierung des öffentlichen Verkehrs mittels konventionellen Lichtsignalsteuerungen fokussiert.

Abbildung: Massnahmenübersicht

Nummer Standort Massnahme 3098-009 Köniz-/ Waldeggstrasse Anpassung und Steuerungsoptimierung Lichtsignalanlage (LSA) 3098-010 Köniz-/ Sägemattstrasse Neubau Dosierung und Buspriorisierung Sägematt und Bahnübergang Beeler 3098-018 Schwarzenburg-/ Muhlernstrasse / Schloss Erneuerung und Steuerungsoptimierung LSA, Dosierung und Bus- Köniz mit Teilknoten priorisierung 3098-019 Landorf-/ Sägestrasse / Bläuackergraben Anpassung und Optimierung Zentrum mit Teilknoten Buspriorisierung Bläuackergrabenkreisel 3098-020 Schwarzenburg-/ Könizstrasse / Sonnen- Erneuerung Steuergerät, Anpassung Aussenanlage und Steueweg / Brühlplatz mit Teilknoten rungsoptimierung, Dosierung und Buspriorisierung Brühlplatz 3098-029 Schwarzenburg-/ Bündenackerstrasse Erneuerung Steuergerät, Anpassung Dosierung und Buspriorisierung Bündenackerkreisel 3098-030 Bläuackergraben / Sonnenweg Anpassung Steuerungsoptimierung und Buspriorisierung 3098-032 Köniz-/ Turnierstrasse Neubau Dosierung Turnierstrasse Neubau Dosierung Könizstrasse Neubau Buspriorisierung Turnierkreisel 3098-034 Landorfstrasse / Papillonallee Neubau Buspriorisierung und Dosierung Landorfstrasse 3098-035 Landorfstrasse / Falkensteinweg Neubau Dosierung Richtung Zentrum Köniz

Der Projektperimeter umfasst den Kern des Siedlungsgebietes Köniz. Die Wirkung der Massnahmen erstreckt sich über die gesamte umliegende Region und die entsprechenden Zu- und Wegfahrtsachsen nach Bern, Niederwangen, Wabern und Schliern.

Im Rahmen des Projekts werden zehn Lichtsignalanlagen angepasst, erneuert oder neu gebaut. Diese dienen der Dosierung des individuellen motorisierten Verkehrs zugunsten der Priorisierung des öffentlichen Verkehrs und der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses in der Gemeinde Köniz.

Ergänzt wird dies durch eine übergeordnete Steuerung mittels des Verkehrssystemrechners des Kantons Bern (VSR BE).

Der Baubeginn ist Ende 2025 vorgesehen und die Inbetriebnahme Mitte 2027.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion