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Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Folgeprojekte nach Hochwasser 2022, Mehrkosten; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung. Verpflichtungskredit, Zusatzkredit (SAP Nr. 540.0442)

2024.BVD.6721 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 21. Jan. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-6721/de/gemeinde-schangnau-hochwasserschutz-emme-folgeprojekte-nach-hochwasser-2022-mehrkosten-kantonsbeitrag-mit-beitragssatzerhohung-verpflichtungskredit-zusatzkredit-sap-nr-540-0442

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2024.BVD.6721

Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Folgeprojekte nach Hochwasser 2022, Mehrkosten; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung. Verpflichtungskredit, Zusatzkredit (SAP Nr. 540.0442)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 57/2026 Datum RR-Sitzung: 21. Januar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.6721 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Folgeprojekte nach Hochwasser 2022, Mehrkosten; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung, Verpflichtungskredit, Zusatzkredit (SAP Nr. 540.0442)

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit RRB 797/2023 hat der Regierungsrat einen Nettokredit von CHF 1.5 Mio. für einen Betriebsbeitrag von CHF 750 000 an die Notarbeiten und einen Investitionsbeitrag von CHF 750 000 an die Instandstellungsarbeiten der Gemeinde Schangnau nach dem Hochwasser vom 4. Juli 2022 (2023.BVD.3802) bewilligt.

Während der Ausführung der Instandstellungsarbeiten zeigte sich, dass wegen zunehmender Hangrutschungen zusätzliche Schwemmholzrückhaltemassnahmen nötig sind, damit die Räumung der Verklausungen am Räbloch nachhaltig wirksam ist.

An die entstehenden Mehrkosten soll ein zusätzlicher Kantonsbeitrag Wasserbau in der Höhe CHF 676 000 geleistet werden. Der Renaturierungsfonds leistet zudem einen Beitrag in der Höhe von CHF 173 000 für die ökologische Aufwertung der Emme. Insgesamt ist dafür ein Zusatzkredit in der Höhe von CHF 798 000 nötig.

2. Rechtsgrundlagen

– Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. – Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Gravitative Naturgefahren WBG» 2025–2028 – Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, – Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 – Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 – Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. – Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. – RRB 298/2023 betreffend Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme, Beitragssatzerhöhung für wasserbauliche Massnahmen nach Hochwasser 2022 (2023.BVD.394) – RRB 797/2023 betreffend Gemeinde Schangnau, Hochwasserschutz, Emme; Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung; Verpflichtungskredit und Beitragszusicherung (2023.BVD.3802)

3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

3.1 Kostenübersicht Sofortmassnahmen und Instandstellungsmassnahmen

Aktuelle Gesamtkosten Sofortmassnahmen und Instandsetzung nach dem Hochwasser Juli 2022 CHF 5 628 000 – davon Sofortmassnahmen (Notarbeiten) und Räumung Verklausung Räbloch (Betriebsbeitrag, CHF 1 913 000 SAP Nr. 540.0531) – davon Instandstellungsprojekte (ISP) Kemmeribodenbad, Schwand CHF 2 465 000 und Bumbach (Investitionsbeitrag, SAP Nr. 540.0442) – Mehrkosten für die Instandstellungsprojekte Kemmeribodenbad, Schwand und Bumbach CHF 1 250 000

3.2 Zusätzlicher Kantonsbeitrag für Mehrkosten bei Instandstellungsmassnahmen

Kosten gemäss Kostenschätzung und Beitragsgesuch vom 2. Dezember 2022 CHF 2 465 000 Mehrkosten gemäss Beitragsgesuch und Kostenschätzung vom 27. August 2025 CHF 1 250 000 Gesamtkosten inkl. Mehrkosten CHF 3 715 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Objektschutz Kemmeribodenbad mit Verlegung der Gemeinde- CHF 965 000 strasse, Objektschutz Schwand, Erhöhung Brücke Schwand auf der Gemeindestrasse) Beitragsberechtigte Kosten inkl. Mehrkosten CHF 2 750 000

Kantonsbeitrag Wasserbau 85 % CHF 2 337 500 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss Entscheid RenF vom 20. Mai 2025 CHF 173 000 Total Kantonsbeiträge CHF 2 510 500 ./. Bundesbeitrag (35 %) aus Programmvereinbarung «Schutzbauten Wasser» 2020-2024 resp. – CHF 962 500 «Gravitative Naturgefahren WBG» 2025-2028 Kosten zu Lasten Kanton CHF 1 548 000 ./. mit RRB 797/2023 für das Instandstellungsprojekte (ISP) Kemmeribodenbad, Schwand und – CHF 750 000 Bumbach (Investitionsbeitrag, SAP Nr. 540.0442) bewilligter Kredit Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. FHaV CHF 798 000 (Nettobetrag Kanton) / zu bewilligender Zusatzkredit gemäss Art. 36 FHG – davon Anteil BVD (Kantonsbeitrag Wasserbau) CHF 676 000 – davon Anteil WEU (Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds) CHF 173 000

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Der Regierungsrat hat mit RRB 298/2023 den Beitragssatz für die wasserbaulichen Massnahmen infolge des Unwetters vom Juli 2022 gestützt auf Art. 37a Abs. 7 WBG auf 85 % erhöht. Diese Beitragssatzerhöhung gilt auch für die Mehrkosten.

Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).

Der Bund leistet einen Beitrag von 35 % aus der Programmvereinbarung «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 bzw. seit Anfang 2025 aus der Programmvereinbarung «Gravitative Naturgefahren WBG» 2025–2028. Der Bundesbeitrag für das Grundangebot wird mit der Genehmigung der Programmvereinbarungen durch den Bund pauschal zugesichert. Die einzelnen Beiträge können daher ohne projektspezifische Zusicherung des Bundes durch den Kanton aus der jeweils geltenden Programmvereinbarung finanziert werden.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre

Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 36 FHG.

Produktgruppe Kanton Infrastrukturen

Programm und Programmziel Bund Gravitative Naturgefahren WBG, PZ 1 Grundangebot

Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2026 enthalten und im Finanzplan 2027 eingestellt sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an Gemeinden Wasserbau Bisher CHF 976 627 2026 CHF 850 000 2027 CHF 510 873 4960 498010000 Renaturierungsfonds 2026 CHF 173 000 Total CHF 2 510 500

Der Bundesbeitrag (inkl. Bundesbeitrag an Mehrkosten) von CHF 962 500 wird über das Konto 4960 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 2 337 500 2 337 500 0 0

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.169 0.403 0.085 0.425 0.256 0.0 0.0 In der GKIP 2025 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Beiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden».

6. Begründung

Am 4. Juli 2022 ereignete sich im obersten Einzugsgebiet der Emme, im Gebiet Hohgant/Schratteflue, ein intensives Gewitter, das in der Gemeinde Schangnau zu einem ausserordentlichen Hochwasser führte. Dabei wurden die Hotelanlage Kemmeribodenbad, die Uferböschungen der Emme im Gebiet Schwand, der Weiler Bumbach und das Räbloch stark beschädigt.

Mit RRB 298/2023 hat der Regierungsrat eine Beitragssatzerhöhung gemäss Art. 37a Abs. 7 WBG für die wasserbaulichen Massnahmen der Schwellenkorporation Schangnau beschlossen, weil wiederholte ausserordentliche Ereignisse die Gemeinde bereits über mehrere Jahre übermässig

belasteten. Die beschlossene Beitragssatzerhöhung gilt gemäss Ziffer 3.5 für alle in Ziffer 3.3 des damaligen RRB aufgeführten Massnahmen, darunter die Instandstellungsprojekte Bumbach und Räumung der Verklausung Räbloch. Die Beitragssatzerhöhung gilt gemäss Ziffer 3.5 auch, wenn sich die effektiven Kosten verändern.

Mit RRB 797/2023 hat der Regierungsrat sodann den Kredit für einen Kantonsbeitrag in der Höhe von CHF 1.5 Mio. an die Sofortmassnahmen und die Instandstellungsarbeiten der Gemeinde Schangnau bewilligt.

Erst bei der Ausführung der geplanten Hochwasserschutzmassnahmen hat sich gezeigt, dass im obersten Einzugsgebiet der Emme grosse Flächen an bewaldeten Hangflanken instabil geworden sind. Dadurch wird die Gefahr von Rutschungen und Schwemmholzeinträgen ins Räbloch deutlich erhöht. Das ursprünglich geplante Vorgehen am Räbloch hat sich daher als weniger nachhaltig erwiesen, als vorgesehen. Das Schwemmholz soll daher oberhalb des Räblochs zurückzuhalten werden. Dafür muss im Chüblisbühlbode und in der Talmühle ein Schwemmholzrückhalt angebracht werden.

Zudem müssen die Massnahmen im Abschnitt Bumbach angepasst und stattdessen die Emme nach Süden verlegt werden, um die erosionsanfällige Böschung zu stabilisieren. Da dabei die Emme und das Seitengewässer Stockeregräbli in diesem Abschnitt ökologisch aufgewertet werden sollen, leistet der Renaturierungsfonds einen Beitrag von CHF 173 000.

7. Beitragszusicherung

Der Regierungsrat bewilligt den Zusatzkredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag Wasserbau für die Mehrkosten an die Schwellenkorporation Schangnau zuzusichern.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion