2024.BVD.7594
Ersatzanschaffung Spül- und Saugwagen, 40 Tonnen, für den Nationalstrassen Betrieb. Verpflichtungskredit
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 236/2025 Datum RR-Sitzung: 5. März 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.7594 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Ersatzanschaffung Spül- und Saugwagen, 40 Tonnen, für den Nationalstrassen Betrieb, Verpflichtungskredit
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 860 000 soll ein neuer Spül- und Saugwagen beschafft werden für den Einsatz auf den Nationalstrassen in der Gebietseinheit I. Er ersetzt ein Fahrzeug, das seit dem Jahr 2006 in Betrieb ist.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.11), Art. 49a Abs. 2 und 60 ‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 6 und 90 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 60 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 860 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 860 000 Zu bewilligender Kredit CHF 860 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlung abgelöst wird, die im Budget der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag
506100000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2025 CHF 860 000 Total CHF 860 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 860 000 860 000 - -
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen) Folge- In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 jahre Nettoinvestitionen aktuell 0.86 0.86 In der GKIP 2024 eingestellt
Die Anschaffung ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Spezialfahrzeuge 860 000 10 CHF 86 000
Der zu ersetzende Spül- und Saugwagen ist abgeschrieben und verursacht keinen Abschreibungsaufwand.
5.4 Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten
Keine Auswirkungen und keine Folgekosten.
6. Begründung
Die Abteilung Nationalstrassen Betrieb des Tiefbauamts unterhält die Nationalstrassen im Kanton Bern im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Die Leistungen und die Vergütung des Bundes sind in einer Leistungsvereinbarung geregelt.
Der zu ersetzende Spül- und Saugwagen ist seit 2006 in Betrieb und wird auf den Nationalstrassen im der Gebietseinheit I eingesetzt. Zu den spezifischen Einsatzbereichen zählen unter anderem die Reinigung von Rohrleitungen, Kanälen, Sickerleitungen, Rinnen, Schlammsammlern, Einlaufschächten, Strassenabwasseraufbereitungsanlagen (SABA), Ölsammlern sowie Tunnelanlagen. Der Spül- und Saugwagen hat das Ende der technischen Lebensdauer erreicht (inkl. des Chassis) und ist vollständig abgeschrieben. In den letzten Jahren nahmen die Reparaturen und Unterhaltsarbeiten sowohl in der Häufigkeit wie auch in den Kosten erheblich zu. Die fortschreitenden Verschleisserscheinungen beeinträchtigen die effiziente Durchführung der Arbeiten auf der Nationalstrasse zunehmend.
Fossilfreie Alternativantriebe wurden geprüft. Es gibt noch keine geeigneten elektrisch betriebenen Fahrzeuge auf dem Markt. Der Leistungsbedarf für den Betrieb des Fahrzeugs ist hoch. Die derzeitige Batteriegeneration bietet noch nicht die erforderliche Kapazität, um einen mehrstündigen Betrieb eines solchen Fahrzeuges auf der Nationalstrasse sicherzustellen. Hingegen hat sich ein Fahrzeug mit Biodieselantrieb punkto Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit als geeignet erwiesen.
Vorgesehen ist die Ersatzbeschaffung in gleicher Grösse, jedoch mit modernster Technik. Das Fahrzeug wird auf einem 5-Achs-LKW-Chassis aufgebaut, wodurch die maximale Nutzlast ausgeschöpft werden kann. Dies minimiert unnötige Leerfahrten und erhöht die Effizienz im Betrieb. Das zentrale Element des Aufbaus ist die Wasserrückgewinnung, bei der gefiltertes Schlammwasser wieder verwendet wird. Dadurch kann das Wasser für weitere Spülvorgänge genutzt werden, wodurch zusätzliche Fahrten zum Nachtanken entfallen. Dies führt zu einer Reduktion des Treibstoff- und Wasserverbrauchs und trägt damit zu einer effizienten und nachhaltigen Arbeitsweise bei.
Zur Erhöhung der Sicherheit und Entlastung des Maschinisten erfolgt die komplette Steuerung von Fahrzeug und Aufbau über Funk. Dies ermöglicht es dem Maschinisten, sich jederzeit im gesicherten Bereich aufzuhalten, ohne direkt dem Verkehr ausgesetzt zu sein.
Das Fahrzeug ist zudem so konzipiert, dass es auch für Hochdruckwascharbeiten eingesetzt werden kann. Insgesamt stellt es eine vielseitige und zukunftsorientierte Lösung für den Strassenunterhalt
Die Beschaffung wurde öffentlich ausgeschrieben. Der beantragte Kredit entspricht einer Richtofferte.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion