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Berner Fachhochschule; Hochschule der Künste Bern (HKB); Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Künste im Studienjahr 2026/2027. Verfügung

2025.BKD.476 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 29. Okt. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bkd-476/de/berner-fachhochschule-hochschule-der-kunste-bern-hkb-beschluss-uber-die-beschrankung-der-zulassung-fur-die-bachelor-und-masterstudiengange-der-kunste-im-studienjahr-2026-2027-verfugung

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.BKD.476

Berner Fachhochschule; Hochschule der Künste Bern (HKB); Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Künste im Studienjahr 2026/2027. Verfügung

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 1118/2025 Datum RR-Sitzung: 29. Oktober 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.476 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berner Fachhochschule; Hochschule der Künste Bern (HKB); Beschluss über die Beschränkung der Zulassung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Künste im Studienjahr 2026/2027. Verfügung

Erwägungen

1. Sachverhalt

Der Fachhochschulrat der Berner Fachhochschule (BFH) beantragt, auf Ersuchen des Rektors sowie der Departennentsleitung der HKB, für das erste Studienjahr 2026/2027 den Zugang zu allen Bachelor- und Master-Studiengängen des Departement HKB zu beschränken.

Neu soll die maximal verfügbare Anzahl Studienplätze an der HKB nicht mehr pro Fachbereich, sondern für das ganze Departement festgelegt werden. Der Fachhochschulrat begründet den Antrag damit, dass nur so die Anzahl verfügbarer Studienplätze möglichst vollständig ausgelastet und die begrenzten Ressourcen optimal eingesetzt werden könnten. Gleichzeitig könne die finanzielle Ertragssituation, insbesondere bei den Beiträgen für ausserkantonale Studierende, optimiert werden. Die HKB werde eine flexible Auslastungssteuerung einführen.

Die angestrebte flexiblere Auslastungssteuerung werde durch das veränderte Anmeldeverhalten der Studieninteressierten notwendig. Diese würden sich vermehrt parallel an mehreren Hochschulen (mit stark voneinander abweichenden Anmeldefristen) im In- und Ausland bewerben, um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu optimieren. Falls sie mehrere Platzzusagen erhielten, würden sie sich unter Umständen kurzfristig entscheiden. Eine suboptimale Belegung der Ausbildungsplätze wirke sich jedoch negativ auf die Qualität der Lehre, den Ressourceneinsatz und somit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule und ihrer Studierenden aus. Nicht zuletzt gestatte die flexible Auslastungssteuerung mehr Spielraum bei der Steuerung der Zulassung und somit eine höhere Qualität der Studierenden.

Aufgrund des neuen Studiengangs Bachelor of Arts in Transformation Design, welcher ab dem Herbstsemester 2026 eingeführt werden soll, ist vorgesehen, die maximale Anzahl Studienplätze an der HKB um 25 VZÄ auf insgesamt 431 VZÄ (bisher 406 VZÄ anzuheben. Mit diesem Studiengang im Bereich der visuellen Künste soll auf die Nachfrage aus der Wirtschaft nach diesem neuen Ausbildungsprofil und auf die Konkurrenz zwischen den ausbildenden Hochschulen reagiert werden. Wie im Antrag des Fachhochschulrats ausgeführt, soll die Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze mit den dadurch generierten Mehreinnahmen aus interkantonalen Beiträgen (FHV1) und durch eine erhöhte Kosteneffizienz durch die Nutzung vorhandener Ressourcen gewährleistet werden. Die Erhöhung der maximalen Anzahl Studienplätze erfordere daher keine Erhöhung der Trägerfinanzierung.

Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 vom 23. November 2004 (FHV; BSG 439.21-1)

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 23.10.20251 Version: 21 Dok.-Nr 3114841 Geschäftsnummer: 2025.BKD.476 1/3

2. Erwägungen / Begründung

2.1 Formelles

Diese Verfügung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 26 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411)

  • Artikel 54 bis 56 der Verordnung vom 16. November 2022 über die Berner Fachhochschule (FaV; BSG 436.811)

2.2 Materielles

Die maximale Anzahl Studienplätze wurde von der BFH unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, räumlichen und finanziellen Mittel berechnet und geprüft. Es erweist sich, dass die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkungen erfüllt sind:

• Art. 26 Abs. 2 Bst. a FaG: Alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen wurden ergriffen. Die Anzahl Studienplätze wird neu für das gesamte Departement festgehalten. Damit wird der notwendige Spielraum geschaffen, um bei der Vergabe der Studienplätze die Qualität der Bewerbungen und die tatsächliche Nachfrage optimal zu berücksichtigen.

• Art. 26 Abs. 2 Bst. b FaG: Die Ressourcen des Kantons und der BFH lassen zurzeit nur die beantragte, aber keine weitere, Erhöhung der Aufnahmekapazität der Berner Fachhochschule an der HKB zu: Die beantragte Erhöhung der maximalen Anzahl Studienplätze wird durch vermehrte Kosteneffizienz und durch Mehreinnahmen finanziert werden. Ein weitergehender Ausbau der betroffenen Studiengänge mit dem Ziel, alle geeigneten Studienanwärterinnen und Studienanwärter aufzunehmen, wäre vor dem Hintergrund der finanziellen Ausgangslage und dem finanziellen Gesamtbedarf des Kantons nicht verhältnismässig und fällt ausser Betracht.

• Art. 26 Abs. 2 Bst. c FaG: Ein ordnungsgemässes Studium kann ohne Zulassungsbeschränkung nicht sichergestellt werden. Die Ausbildung in den meisten Studiengängen der HKB ist ausgesprochen betreuungsintensiv. Ferner lassen es auch die bestehenden Raumverhältnisse nicht zu, noch mehr Studierende aufzunehmen, ohne dabei nicht vertretbare Qualitätseibussen in Kauf nehmen zu müssen.

Die Anzahl Neuzulassungen im ersten Studienjahr ist somit aufgrund der begrenzten Infrastruktur, finanziellen Mittel sowie Betreuungsverhältnisse zu beschränken, damit die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Die Beschränkung wird für das Department HKB festgelegt. Innerhalb des Departements verfügt die BFH dadurch über den nötigen Spielraum, um bei der Vergabe der Studienplätze die Qualität der Bewerbungen und die tatsächliche Nachfrage optimal zu berücksichtigen. Die Anzahl Studienplätze an der HKB wird gegenüber dem Vorjahr (vgl. RRB 313/2025 vom 26. März 2025) um 25 Plätze auf 431 VZÄ erhöht.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.10.2025 I Version: 25 I Dok.-Nr.: 1780092 I Geschäftsnummer: 2025.BK13.476 2/3

3. Verfügung

Gestützt auf die vorstehende Begründung wird

Dispositiv

verfügt:

1. Die Zulassung zu den Bachelor- und Master-Studiengängen des Departements HKB wird für das Studienjahr 2026/2027 beschränkt.

2. Die Anzahl Studienplätze an der HKB wird für das erste Studienjahr 2026/2027 wie folgt festgelegt:

HKB (BA- und MA-Studiengänge) Anzahl Studienplätze Total HKB 431

4. Eröffnung

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

üt kodeA-tz k.J Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 23.10.2025 I Version: 25 I Dok.-Nr 1780092 I Geschäftsnummer: 2025.BKD.476 3/3