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Gemeinde Büren an der Aare, Hochwasserschutz und Revitalisierung, Siechenbach, Aare bis Chilchmatt; Kantonsbeiträge. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 530.0456)

2025.BVD.310 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 20. Aug. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-310/de/gemeinde-buren-an-der-aare-hochwasserschutz-und-revitalisierung-siechenbach-aare-bis-chilchmatt-kantonsbeitrage-verpflichtungskredit-sap-nr-530-0456

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.BVD.310

Gemeinde Büren an der Aare, Hochwasserschutz und Revitalisierung, Siechenbach, Aare bis Chilchmatt; Kantonsbeiträge. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 530.0456)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 849/2025 Datum RR-Sitzung: 20. August 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.310 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Büren an der Aare, Hochwasserschutz und Revitalisierung, Siechenbach, Aare bis Chilchmatt; Kantonsbeiträge, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 530.0456)

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 1 729 950 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) sollen Kantonsbeiträge gemäss Wasserbaugesetz und aus dem Renaturierungsfonds an die Gemeinde Büren an der Aare finanziert werden. Die Beiträge betreffen Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen auf fünf Etappen des Gesamtprojekts «Siechenbach, Aare bis Chilchmatt», die sich über rund 750 m am Siechenbach erstrecken.

Das Projekt sieht die Ausdolung des Siechenbachs ab der Solothurnstrasse bis zur Aare und den Ausbau des Gerinnes ab dem SBB-Trasse bis zur Solothurnstrasse (Hochwasserschutz) sowie die Offenlegung des Gewässers im Oberlauf des Siechenbachs (Revitalisierung) vor.

Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Gemeinde Büren an der Aare.

Gleichzeitig werden wasserbauliche Massnahmen gemäss Art. 9 WBG an den Durchlässen der Kantonsstrassen Nr. 22 Solothurnstrasse (SAP Nr. 430.10557) und Kantonsstrasse Nr. 252 Bernstrasse (SAP Nr. 430.20077) ausgeführt, die aus dem Rahmenkredit 2024-2025 für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen (RRB 1268/2023 vom 22. November 2023) finanziert werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung vom 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Gravitative Naturgefahren WBG» 2025–2028 ‒ Programmvereinbarung vom 11. Juni 2025 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Revitalisierungen» 2025–2028 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff. ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten gemäss Beitragsgesuch vom 10. Januar 2025 CHF 3 975 000 ./. Wasserbau an Kantonsstrasse, Durchlass Solothurnstrasse – CHF 376 000 ./. Wasserbau an Kantonsstrasse, Durchlass Bernstrasse – CHF 240 000 ./. Anpassung Werkleitungen (Ara Region Grenchen) – CHF 324 000 Beitragsberechtigte Kosten CHF 3 035 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 64 % (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 1 942 400 Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds 20 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen (LI 3.2a CHF 607 000 Grosser Nutzen für Natur+Landschaft) Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss Entscheid RenF vom 19. Mai 2025 CHF 242 800 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 2 792 200 CHF 2 792 200 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung «Gravitative Naturgefahren WBG» – CHF 1 062 250 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 32 ff. FHaV CHF 1 729 950 Nettobetrag Kanton und zu bewilligender Kredit davon zu Lasten BVD/TBA CHF 880 150 davon zu Lasten WEU/LANAT CHF 849 800

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Da die Höhe der Ausgaben zulasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).

Die Ausgaben aus dem Renaturierungsfonds umfassen neben dem Beitrag von 50 % an die Restkosten gemäss Art. 4 Abs. 2 RenD einen weiteren Beitrag von 20 % an die Gesamtkosten für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen (LI 3.2a Grosser Nutzen für Natur+Landschaft). Der Renaturierungsfonds kann diesen vorliegend ausrichten, weil ein erhebliches öffentliches Interesse an der Realisierung der Massnahme besteht und im Fonds genügend Mittel vorhanden sind.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Preisbasis 1. Quartal 2025; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.

Die Ausgaben für die durch das Projekt bedingten Arbeiten an der Kantonsstrassen (CHF 376 000 für den Durchlass Solothurnstrasse und CHF 240 000 für den Durchlass Bernstrasse) werden gemäss Art. 56 Strassengesetz (SG; BSG 732.11) aus dem Rahmenkredit 2024-2025 für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen finanziert und durch die BVD bewilligt.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre

Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 und 33 FHG.

Produktgruppen Kanton Infrastrukturen (BVD) Natur (WEU)

Programm und Programmziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot

Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Finanzplan 2026-2027 eingestellt sind:

Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 2026 CHF 1 280 000 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2027 CHF 662 400 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2026 CHF 560 000 2027 CHF 289 800 Total CHF 2 792 200

Der Bundesbeitrag von CHF 1 062 250 wird über das Konto 4960 630000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.

Der Kantonsbeitrag aus dem Renaturierungsfonds von 20 % für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen wird zusammen mit dem Kantonsbeitrag Wasserbau ausbezahlt. Dazu erfolgt eine interne Verrechnung (IV) aus dem Renaturierungsfonds über das Konto 15512 an das Konto 4960 498010000, Übertragung von Spezialfinanzierung an die Erfolgsrechnung.

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 2 792 000 2 792 000 0 0

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Beiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden».

Die separat zu bewilligenden Ausgaben für die Massnahmen an den Kantonsstrassen sind im «Sammelvorhaben Substanzerhaltung Kantonsstrassen» eingeplant.

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.88 0.0 0.58 0.30 0.0 0.0 0.0 In der GKIP 2025 eingestellt

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Wasserbau 880 150 50 17 603

Die zu ersetzende Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

6. Begründung

Der Siechenbach in Büren an der Aare verläuft teils eingedolt und teils offen in einem strukturarmen Gerinne. Die Abflusskapazitäten des Bachlaufs und der Rohrleitungen sind ungenügend, so dass Starkregenereignisse immer wieder zu Überschwemmungen führen, letztmals am 28. Juni 2021. Dabei wurden mehrere Wohnliegenschaften, Gewerbebetriebe, Infrastrukturanlagen und auch die Kantonsstrasse überflutet.

Die Gemeinde Büren an der Aare hat bereits vor 20 Jahren begonnen den Hochwasserschutz am Siechenbach in mehreren Etappen zu verbessern. Der Siechenbach wird ausgedolt und zusammen mit seinen Ufern ökologisch aufgewertet. Zudem soll die Längsvernetzung von der Aare bis zum Ursprung des Siechenbachs wiederhergestellt werden.

Abbildung: Übersicht zu den Etappen

Wasserbauplan (vorliegendes Subventionsgeschäft) Wasserbaubewilligungen / Gewässerunterhalt (bereits ausgeführt)

Die Etappe 1 im Abschnitt Chilchmatt und die Etappe 2 im Abschnitt Trittbach wurden in den Jahren 2007/2008 ausgeführt. Die Etappen 5 und 6 wurden in den Jahren 2009/2010 als baulicher Gewässerunterhalt umgesetzt. In der Etappe 7 sind keine über den ordentlichen Gewässerunterhalt hinausgehenden Massnahmen nötig. Die fünf Etappen 3.1, 3.2, 4, 8 und 9 sollen nun in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden.

Die bisherigen Etappen wurden als eigenständige Wasserbauprojekte oder Unterhaltsmassnahmen realisiert. Sie sind unabhängig von den nun geplanten realisierbar und unabhängig von den übrigen Etappen zweckmässig. Die bereits geleisteten Kantonsbeiträge an den Wasserbau und den Gewässerunterhalt unterliegen daher nicht der Zusammenrechnungspflicht von Art. 29 FHG mit den vorliegend zu bewilligenden Kantonsbeiträgen.

Um die nötigen Abflusskapazitäten auch im Bereich der beiden Querungen der Kantonsstrasse sicherzustellen, werden die bestehenden Querungsbauwerke / Rohrleitungen abgebrochen und durch neue Durchlässe ersetzt. Die Kosten dieser Massnahmen trägt gemäss Art. 9 WBG der Kanton (Wasserbau an Kantonsstrasse).

Das Projekt erfüllt alle Anforderungen an ein Hochwasserschutzprojekt mit Überlänge an Fliessgewässern (Kombiprojekt). In der strategischen Revitalisierungsplanung des Kantons Bern wird die ökologische Aufwertung des Siechenbachs mit grossem Nutzen für Natur und Landschaft aufgeführt.

Der Kantonsbeitrag von zusammen 84 % (Kantonsbeitrag Wasserbau und Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds für zusätzliche ökologische Leistungen gemäss den Beitragskriterien des Bundes für Revitalisierungen) setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag von 60 % (inkl. 35 % Bundesbeitrag an Kanton) und den Zusatzbeiträgen für ökologische Leistungen «Überlänge mit grossem Nutzen für Natur und Landschaft» (20 %) und den Zusatzbeiträgen für Mehrleistungen für «Schutzbautenmanagement» (3 %) und «Einsatzplanung» (1 %).

7. Beitragszusicherung

Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und ermächtigt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag Wasserbau an die Gemeinde Büren an der Aare mit Verfügung zuzusichern.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion