Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Petition "Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen". Antwortschreiben des Regierungsrates

2025.STA.1046 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 25. Juni 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sta-1046/de/petition-quot-gegen-die-schliessung-der-geburtenabteilung-in-frutigen-quot-antwortschreiben-des-regierungsrates

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.STA.1046

Petition "Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen". Antwortschreiben des Regierungsrates

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Petitionskomitee «Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen» p. A. Nationalrat Thomas Knutti Mattenstalden 60 3764 Weissenburg

RRB Nr.: 668/2025 25. Juni 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition «Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen»

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionskomitees Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat dankt für die eingereichte Petition vom 21. Mai 2025, die sich gegen die Schliessung der Geburtenabteilung am Spitalstandort Frutigen ausspricht.

Der Spitalstandort Frutigen wird von der fmi AG betrieben. Diese hat die Strategie für den Spitalstandort überprüft, aktualisiert und entschieden, die Geburtshilfe und die Versorgung von Neugeborenen per 1. April 2025 von Frutigen an den Spitalstandort Interlaken zu verlagern. Gleichzeitig hat die fmi AG für den Standort Frutigen beschlossen, die Notfallversorgung zu stärken, das stationäre Angebot weiterzuentwickeln und neu ein tagesklinisches psychiatrisches Behandlungsangebot anzubieten.

Die Gründe für den Entscheid der fmi AG betreffend die Änderungen beim Leistungsangebot sind bekannt. Es war für das Spitalunternehmen sehr herausfordernd und letztlich nicht mehr zufriedenstellend möglich, ausreichend Fachpersonal für den Betrieb der stationären Geburtshilfe bereitzustellen, dies trotz anhaltender Bemühungen zur Rekrutierung von Fachpersonal. Die Aufrechterhaltung dieses Angebots war aufgrund der Dienstbelastung und Personalverfügbarkeit zuletzt nicht weiter tragbar.

Der Regierungsrat stimmt der Verlagerung des Versorgungsangebotes nach Interlaken zu, die angeführten Gründe für die Verlegung von Geburtshilfe und Wochenbett sind nachvollziehbar. Die Bemühungen seitens der fmi AG zur Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes, die Nutzung von Synergien mit dem Spitalstandort Interlaken und eine stärkere Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Grundversorgern sind aus Sicht des Regierungsrates vernünftig, dies insbesondere auch hinsichtlich der rückläufigen und vergleichsweisen kleinen Fall- sowie Bevölkerungszahlen im Einzugsgebiet. Mit dem Beleghebammen-System und dem geplanten Mutter-Kind-Angebot am Spitalstandort Frutigen stehen weiterhin wichtige vor- und nachgeburtliche Versorgungsangebote zur Verfügung.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 30.05.2025 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 306605 I Geschäftsnummer: 2025.STA.1046 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Die Verantwortung für die Festlegung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, des Leistungsangebots sowie der Standortausrichtung liegt bei den Spitälern. Der Verwaltungsrat entscheidet, welche Leistungen an welchen Standorten erbracht werden. Diese unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Spitäler ist gesetzlich vorgesehen und gewollt. Der Beschluss der fmi AG zur Verschiebung der Geburtshilfe und der Versorgung von Neugeborenen ist daher zu respektieren.

Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Standortes Frutigen Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung hat, die nachhaltig betrieben werden kann. Aus Sicht des Regierungsrates trägt die geplante Weiterentwicklung des Leistungsangebotes am Spitalstandort Frutigen den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie der Region Rechnung. Eine wohnortsnahe Grundversorgung für die lokale Bevölkerung ist damit weiterhin sichergestellt.

Abschliessend ist festzuhalten, dass der Grosse Rat das Anliegen der Petition mit der Motion 026-2025 Hurni in der Sommersession 2025 behandelt hat. Dabei wurde der Erhalt der Geburtshilfe in Frutigen durch den Grossen Rat abgelehnt.1 Bei der Stärkung des Spitals Frutigen in der regionalen Gesundheitsversorgung und Anerkennung dessen Bedeutung für die Bevölkerung sieht der Grosse Rat keinen weiteren Handlungsbedarf.2 Der Regierungsrat ist jedoch gefordert, in der Zusammenarbeit mit der fmi AG und den betroffenen Gemeinden aufzuzeigen, welche finanziellen und strukturellen Massnahmen nötig sind, um den Spitalstandort langfristig zu sichern.3

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

A Christoph Neuhaus Christoph Auer L-N Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion

Beilagen — Petitionstexte

Ziffer 3 der Motion: in ein Postulat umgewandelt, als Postulat abgelehnt 2 Ziffer 2 der Motion: Annahme und gleichzeitige Abschreibung 3 Ziffer 1 der Motion: Annahme; die gleichzeitige Abschreibung wurde abgelehnt.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 30.05.2025 I Version: 19 I Dok.-Nr.: 2498779 I Geschäftsnummer: 2025.STA.1046 2/2