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Vernehmlassung des Bundes: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Stellungnahme des Kantons Bern

2025.STA.1656 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 10. Dez. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sta-1656/de/vernehmlassung-des-bundes-direkter-gegenentwurf-zur-volksinitiative-wahrung-der-schweizerischen-neutralitat-neutralitatsinitiative-stellungnahme-des-kantons-bern

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.STA.1656

Vernehmlassung des Bundes: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Stellungnahme des Kantons Bern

WW Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Völkerrecht per Mail an dv.voelkerrecht@eda.admin.ch

RRB Nr.: 1341/2025 10. Dezember 2025 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (24.092). Stellungnahme des Kantons Bern.

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat am 26. August 2025 das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, zum direkten Gegenentwurf des Ständerats zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (24.092) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Vorlage betrifft sowohl Aspekte der Aussen- als auch der Sicherheitspolitik. Die Aussenpolitik liegt in erster Linie in der Kompetenz des Bundes. Gemäss Art. 55 der Bundesverfassung (BV) bezieht der Bund die Kantone in die Aussenpolitik ein, wenn aussenpolitische Entscheide wesentliche Interessen der Kantone berühren. Für die Sicherheit des Landes sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten (Art. 57. Abs. 1 BV).

Die geltende Bundesverfassung hält die Neutralität bei der Kompetenzordnung der Bundesbehörden fest und sieht vor, dass der Bundesrat und die Bundesversammlung «Massnahmen zur Wahrung [...] der Neutralität der Schweiz» ergreifen (Art. 173 Abs. 1 und 185 Abs. 1 BV). Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Bundesrates, wonach die heutige Festlegung der Neutralität in der Bundesverfassung gemäss Art. 173 Abs. 1 Bst. a BV zweckmässig ist. Die im Gegenentwurf vorgeschlagene Ergänzung der Bundesverfassung bietet aus Sicht des Regierungsrates keinen Mehrwert, weil sie den Vorgaben des Völkerrechts und der heutigen Praxis entspricht, wie der Bundesrat in Bezug auf die gleichlautenden Bestimmungen der Initiative ausführt. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat den direkten Gegenvorschlag der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats ab.

co 8 Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen. O g

Kanton Bern Canton de Berne

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Reto Wüthrich, Leiter des Amts für Kommunikation und Kommunikationsbeauftragter des Regierungsrates (reto.wuethrich1@be.ch), zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

04 Nnd ono Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber