Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Stellungnahme des Kantons Bern

2025.WEU.2026 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 13. Aug. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2025-weu-2026/de/vernehmlassung-des-bundes-genehmigung-der-ubereinkommen-der-internationalen-arbeitsorganisation-nr-190-uber-die-beseitigung-von-gewalt-und-belastigung-in-der-arbeitswelt-und-nr-191-zur-anderung-von-normen-infolge-der-anerkennung-eines-sicheren-und-gesunden-arbeitsumfelds-als-grundlegendes-prinzip-stellungnahme-des-kantons-bern

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2025.WEU.2026

Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Stellungnahme des Kantons Bern

12A4 Kanton Bern Canton de Berne t)ki

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Per E-Mail an: info.dain@seco.admin.ch

RRB Nr.: 764/2025 13. August 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss Zusatzbericht enthalten die beiden oben erwähnten Übereinkommen keine direkt anwendbaren Bestimmungen. Die Übereinkommen sind programmatischer Natur und richten sich in erster Linie an den Gesetzgeber, welcher sie bei der innerstaatlichen Rechtsetzung zu berücksichtigen hat.

Die Übereinkommen bezwecken, ein hohes Schutzniveau vor Gewalt und Belästigung bei der Arbeit und die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip sicherzustellen. Die schweizerische Gesetzgebung und Praxis bieten bereits einen hohen und wirksamen Schutz vor Gewalt und Belästigung bei der Arbeit und beinhalten die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Bei einer Ratifikation der Übereinkommen ist keine Annahme oder Anpassung von bestehendem innerstaatlichem Recht erforderlich.

Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortet, dass die Schweiz die beiden Übereinkommen, die in der Schweiz bereits umgesetzt sind, ratifiziert und sich wie eine Reihe anderer Länder auch international zum hohen Schutzniveau bekennt.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 02.05.2025 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 307451 I Geschäftsnummer: 2025.WEU.2026 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Staatskanzlei — Sicherheitsdirektion

Beilagen - Fragebogen

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 02.05.2025 I Version: 131 Dok.-Nr.: 1371741 I Geschäftsnummer: 2025.1NEU.2026 2/2