2025.WEU.5020
Kantonsbeitrag an die Gesamtmelioration Bellmund - Ipsach in den Gemeinden Bellmund, Ipsach und Jens (K-Nr. 53379). Rahmenkredit 2026–2038
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 367/2026 Datum RR-Sitzung: 22. April 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2025.WEU.5020 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kantonsbeitrag an die Gesamtmelioration Bellmund - Ipsach in den Gemeinden Bellmund, Ipsach und Jens (K-Nr. 53379); Rahmenkredit 2026 - 2038
Erwägungen
1. Gegenstand
In der Gemeinde Bellmund sowie im angrenzenden Gebiet «Hueb» der Gemeinde Ipsach und einer kleinen Fläche der Gemeinde Jens soll aufgrund der kleinräumigen und fragmentierten Parzellenstruktur mit unzureichender Erschliessung im landwirtschaftlich genutzten Gebiet eine Gesamtmelioration durchgeführt werden.
Ziel des Vorhabens ist eine umfassende Neuordnung des Grundeigentums sowie eine landwirtschaftsgerechte Erschliessung für heutige und zukünftige Anforderungen. Diese Zielsetzung soll im Wesentlichen mit folgenden Massnahmen erreicht werden:
‒ Stärkung des landwirtschaftlich genutzten Raums durch die Schaffung grösserer, zusammenhängender Bewirtschaftungseinheiten mittels Arrondierung und Pachtlandumlegungen; ‒ Anlage eines zeitgemässen Flurwegnetzes; Bau von zirka 6 Kilometer neuen Betonspur-, Kies- und Graswegen, Instandstellung bzw. Ausbau von zirka 4 Kilometer bestehenden Flurwegen sowie Rückbau von zirka 2 Kilometer Flurwegen; ‒ Realisierung von umfassenden ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen wie Gewässerrevitalisierungen, Ausdolungen sowie die Neuanlage von Vernetzungselementen und Kleinstrukturen; ‒ Sicherung der Produktionsgrundlage Boden durch gezielte Bodenaufwertungsmassnahmen.
Die Kosten des Vorhabens werden auf CHF 5 070 000 geschätzt. Trägerin des geplanten Unternehmens ist die neu gegründete Bodenverbesserungsgenossenschaft Bellmund - Ipsach.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 87 ff des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) ‒ Verordnung vom 2. November 2022 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV; SR 913.1) ‒ Art. 30, Art. 36 und Art. 38 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 16. Juni 1997 (KLwG; BSG 910.1) ‒ Art. 2 der kantonalen Verordnung vom 5. November 1997 über Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV; BSG 910.113) ‒ Art. 21 ff des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 21 ff der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Verpflichtungskredit in Form eines Rahmenkredites. Gestützt auf Art. 27 und Art. 30 FHG handelt es sich um eine einmalige, neue Ausgabe.
4. Massgebende Kreditsumme
Gesamtkosten CHF 5 070 000 Beitragsberechtigte Kosten CHF 4 900 000 Kantonsbeitrag (32% von CHF 4 900 000) CHF 1 568 000 Preisstandklauseln: ‒ Bauarbeiten: Produktionskosten-Index (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV), Preisstand 2. Quartal 2025 ‒ Planer-Leistungen: Preisänderungen infolge Teuerung nach SIA 126 (Konsumentenpreisindex LIK und schweizerischer Nominallohnindex), Preisstand 2. Quartal 2025 Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Im Entscheid des Bundes ist ebenfalls eine Preisstandklausel enthalten. Voraussichtlicher Grundbeitrag des Bundes (34% von CHF 4 900 000) CHF 1 666 000 Voraussichtlicher minimaler Zusatzbeitrag des Bundes (3%) CHF 147 000 Voraussichtliche Beiträge der Standortgemeinden (Bellmund und Ipsach) CHF 1 081 000 Voraussichtliche Restkosten zu Lasten der Trägerschaft CHF 608 000 Der Kantonsbeitrag von 32% liegt innerhalb des Höchstansatzes gemäss Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 der kantonalen SVV und entspricht der für solche Grossprojekte angemessenen Gegenleistung (gemäss Strategie Strukturverbesserungen 2030) zum Grundbeitragssatz des Bundes (34% gemäss Art. 25 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 SVV Bund).
Der voraussichtliche Bundesbeitrag beträgt mindestens 37% und setzt sich aus dem Grundbeitrag von 34% und einem Zusatzbeitrag von mindestens 3% gemäss Art. 26 Abs. 1 Bst. a – d SVV Bund zusammen. Abhängig vom Umfang der ökologischen Massnahmen erhöht der Bund den erwähnten Zusatzbeitrag um bis zu 3%.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Kreditart: Rahmenkredit Rechnungsjahre: 2026 - 2038 Betrag: CHF 1 568 000 Konto: 363500000 Beiträge an private Unternehmungen Profitcenter: 4431002000 Strukturverbesserung und Produktion Produktegruppe: 4431000001 Landwirtschaft
Die Mittel sind im Budget 2026 und im Aufgaben- und Finanzplan 2027 bis 2029 eingestellt. Die Beiträge ab dem Jahr 2030 sind im Rahmen der für diesen Aufgabenbereich regelmässig zur Verfügung stehenden Mittel realisierbar.
Die Bundesbeiträge fliessen als durchlaufende Beiträge via Kanton an die Empfängerin: Zahlungseingang über Konto 470000000, Zahlungsausgang über Konto 370500000.
6. Für die Verwendung und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer zuständiges Organ
Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) wird für die Mittelverwendung und den Vollzug dieses Beschlusses als zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG bestimmt. Sie entscheidet über eine allfällige Verlängerung der Laufzeit des Rahmenkredites (Art. 34 Abs. 2 Bst. b FHG).
7. Etappierung / Auflagen
Die Ausführung erfolgt etappenweise nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die einzelnen Etappen werden von der ASP mit Ausführungsbeschlüssen bis voraussichtlich 2038, gestützt auf die Detailprojekte, freigegeben.
Das vorliegende Kreditgeschäft beruht auf einem Vorprojekt, was bei landwirtschaftlichen Gesamtmeliorationen nach dem kantonalen Gesetz über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG; BSG 913.1) üblich ist. Im Rahmen der etappenweisen Projektvertiefung und -umsetzung werden sich unweigerlich Projektänderungen ergeben. Soweit diese mit den Projektzielen und dem beantragten Rahmenkredit in Einklang sind sowie vom Bund zur Kofinanzierung bewilligt werden, liegt die entsprechende Entscheidungskompetenz bei der ASP.
Die Fachstelle Tiefbau der ASP legt die projektspezifischen Auflagen fest.
8. Begründung
Die Gemeinde Bellmund mit rund 1800 Einwohnerinnen und Einwohner und einer Gesamtfläche von 380 Hektaren liegt südwestlich der Stadt Biel und gehört zum Verwaltungskreis Biel/Bienne. Das für die Gesamtmelioration vorgesehene Projektgebiet liegt in der Talzone und umfasst einen Perimeter von 132.9 Hektaren (Bellmund: 119.5 Hektaren, Ipsach: 13.3 Hektaren, Jens: 0.1 Hektaren) mit insgesamt 266 Grundstücken und 85 Eigentümerinnen und Eigentümer.
Aus landwirtschaftlicher Sicht befinden sich im Perimeter 3 landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe, 4 Nebenerwerbsbetriebe und 3 Kleinbetriebe mit einem Tierbestand, der insgesamt 149 Grossvieheinheiten entspricht.
Im Rahmen der vorgängig durchgeführten Situationsanalyse wurde aufgezeigt, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch die kleinräumigen Parzellenstrukturen ineffizient ist. Die heterogenen Besitzverhältnisse sowie die unzureichende Erschliessung des Landwirtschaftsgebiets verdeutlichen den Bedarf einer umfassenden Neuordnung.
Die Gesamtmelioration soll unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen, raumplanerischen und ökologischen Aspekte die nachhaltige Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen im Projektperimeter sichern. Die vorgesehenen Massnahmen zielen auf eine langfristige und wesentliche Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ab.
Die im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Vorprojekt eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Amtsstellen sind in das Projekt eingeflossen. Die Amtsstellen haben dem Vorhaben mit Bedingungen und Auflagen zugestimmt.
Nach der öffentlichen Auflage des provisorischen Perimeters vom 4. September bis am 3. Oktober 2023 sowie der anschliessenden Erledigung der Einsprachen wurde die Durchführung der Gesamtmelioration am 26. November 2025 von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mit deutlicher Mehrheit beschlossen.
Das Vorhaben entspricht der Strategie Strukturverbesserungen 2030 der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Grosser Rat