2025.WEU.5225
ProBE – Probabilistische Prozessmodellierungen für Massenbewegungen und Lawinen über den Kanton Bern als Grundlage für Risikoanalysen und die Überarbeitung von Gefahrengrundlagen in den Gemeinden. Objektkredit 2027–2030
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 834/2026 Datum RR-Sitzung: 12. August 2026 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2025.WEU.5225 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
ProBE – Probabilistische Prozessmodellierungen für Massenbewegungen und Lawinen über den Kanton Bern als Grundlage für Risikoanalysen und die Überarbeitung von Gefahrengrundlagen in den Gemeinden; Objektkredit; 2027-2030
Erwägungen
1. Gegenstand
Der Kredit von 1 900 000 Franken ermöglicht unter Einbezug der Bundesbeiträge die Erstellung gesamtkantonaler Gefahrengrundlagen im Umfang von 3 800 000 Franken. Mittels probabilistischer Prozessmodellierungen werden erstmalig über den Kanton flächendeckend umfassende Grundlagen für das integrale Naturgefahrenmanagement für die Sturz-, Rutsch- und Lawinenprozesse zur Verfügung stehen. Diese stellen sicher, dass die Anforderungen des Bundes an die Gefahrenkarten bei diesen Gefahrenprozessen erfüllt und zeitliche Rückstände der Gemeinden bei der Revision der Gefahrenkarten einfacher aufgeholt werden können.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0); Art. 19, 35 und 36 ‒ Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (WaV; SR 921.01); Art. 17, 38 und 39 ‒ Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG; BSG 921.11); Art. 28 und 29 ‒ Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (KWaV; BSG 921.111); Art. 37 und 38 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG, BSG 620.0); Art. 21 ff ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV, BSG 621.1); Art. 21 ff
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
‒ Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits (FHG Art. 33) ‒ Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
4. Massgebende Kreditsumme
Der vorliegende Beschluss zeigt auch die Mittel des bereits ausgeführten Pilotprojekts der Jahre 2025 bis 2027. Für dieses Pilotprojekt wurde bereits ein Kreditbeschluss gefasst (RRB 737/2025 vom 7. Juli 2025). Die nachfolgende Tabelle gibt eine Gesamtübersicht zum bisherigen und neuen Kredit:
Nettokosten Gesamtübersicht der Kosten 2025-2030 Kanton [CHF]
Gesamtkosten 5 750 000
Abzüglich zugesicherte Bundesbeiträge von 50 Prozent 2 875 000
Gesamttotal der Kosten für die Bestimmung der Ausgabenbefugnis gemäss 2 875 000 Art. 26 FHG
Abzüglich bereits bewilligter Ausgaben für das Pilotprojekt (RRB 737/2025) - 975 000
Mit vorliegendem Beschluss zu bewilligender Kredit 1 900 000
Die Mittel sind im Budget des Amts für Wald und Naturgefahren eingestellt. Die Bundesbeiträge in der Höhe von 50 Prozent sind ebenfalls im Budget eingestellt und seitens Bund in der neuen Programmvereinbarung verbindlich zugesichert.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Die Kosten, die im Budget und Finanzplan enthalten sind, werden folgendermassen auf die Jahre aufgeteilt: Jahr Aufwand Ertrag
2027 CHF 1 200 000 CHF 600 000
2028 CHF 1 200 000 CHF 600 000
2029 CHF 1 200 000 CHF 600 000
2030 CHF 200 000 CHF 100 000
Total CHF 3 800 000 CHF 1 900 000
Kontierung: 313100000 Planungen + Projektierungen Dritter 463000000 Beiträge vom Bund Produktgruppe: Wald und Naturgefahren (435000000) Produkt: 435020000 Naturgefahren Innenauftrag: 433100200400 Gefahren- und Risikoanalysen Funktionsbereich: 742 Schutzverbauungen, übrige
6. Finanzreferendum
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum und ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen.
7. Begründung
Der Kanton ist gemäss Art. 29 KWaG verantwortlich für die Erstellung der planerischen Grundlagen zur Gefahrenerkennung, während die Gemeinden die Gefahrenkarten erarbeiten (Art. 30 Abs. 2 KWaG und Art. 39 Abs. 2 KWaV). Die Gefahrenkarten sind vielerorts in die Jahre gekommen und weisen Revisionsbedarf auf. Mit den momentanen Grundlagen und Ressourcen ist der Rückstand nicht aufzuholen. Weil das gesamte Risikomanagement von Naturgefahren auf den Gefahrenkarten aufbaut, ist es von grosser Wichtigkeit, dass diese aktuell sind.
Um dieses Defizit zu beheben, hat die Abteilung Naturgefahren in den vergangenen drei Jahren in einem Projekt mit Partnern aus Forschung, Versicherungswesen und Naturgefahren-Fachbüros eine Methode für probabilistische Gefahrenmodellierungen zur Erstellung von Grundlagen für die Gefahrenerkennung entwickelt, welche einerseits die Qualität und den Informationsgehalt massiv verbessert und anderseits Grundlagen für eine effizientere Bearbeitung von Gefahrenkarten-Revisionen liefert. Diese Methode wird nun mit dem vorliegenden Kredit im gesamten Kanton umgesetzt und damit eine flächige, einheitliche Datengrundlage für Gefahrenkarten und Risikoübersichten geschaffen. Zudem führen die zu erstellenden Gefahrengrundlagen dazu, dass aktuelle Informationen für das Risikomanagement vorliegen und Anforderungen des Bundes an Grundlagendaten erfüllt werden, was es den Gemeinden ermöglicht, höhere Bundesbeiträge bei Schutzbautenprojekten zu erhalten.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion ‒ Grosser Rat
Beilagen ‒ Vortrag ‒ Bebilderte Dokumentation ProBE