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Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Oberland Nord. Verpflichtungskredit

2026.BVD.3262 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 12. Aug. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2026-bvd-3262/de/ersatzanschaffung-strassenkehrmaschine-fur-das-strasseninspektorat-oberland-nord-verpflichtungskredit

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.BVD.3262

Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Oberland Nord. Verpflichtungskredit

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 782/2026 Datum RR-Sitzung: 12. August 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.3262 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ersatzanschaffung Strassenkehrmaschine für das Strasseninspektorat Oberland Nord; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 740 000 wird für das Strasseninspektorat Oberland Nord eine neue Strassenkehrmaschine als Ersatz einer alten Maschine beschafft.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38, 40 ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 20 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 12 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten, Anschaffungskosten CHF 740 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 740 000

Zu bewilligender Kredit CHF 740 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt ist:

Konto Bezeichnung Jahr 506100000 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 2027 CHF 740 000

Total CHF 740 000

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % CHF 740 000 CHF 740 000

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 740 000 740 000

Die Anschaffung ist in der Gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Sammelposition «Ersatzbeschaffungen für Strassenunterhalt».

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Spezialfahrzeuge 740 000 10 Jahre 74 000

Die zu ersetzende Kehrmaschine ist abgeschrieben und verursacht keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

5.4 Personelle Auswirkungen und weitere Folgekosten

Keine

6. Begründung

Das Strasseninspektorat (SI) Oberland Nord ist verantwortlich für den Betrieb und Unterhalt von rund 142 km Kantonsstrassen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die regelmässige Reinigung der Strassen. Sie dient nicht nur der Sauberkeit, sondern gewährleistet insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Strassenentwässerung, die dauerhafte Wirkung der eingebauten lärmmindernden Beläge sowie die Verkehrssicherheit und den Werterhalt der Strasseninfrastruktur.

Die Kehrmaschine, die seit 2014 im SI Oberland Nord im Einsatz ist, wird bis zur geplanten Auslieferung der Ersatzmaschine in rund 16 Monaten etwa 13 000 Stunden im Einsatz gewesen sein und rund 110 000 km zurückgelegt haben. Für Kehrmaschinen, die meistens im Kriechgang betrieben werden, sind dabei die Betriebsstunden und nicht der Kilometerstand relevant für den Zustand der Maschine.

Die Maschine wird hauptsächlich für die Reinigung der Kantonsstrassen im Strasseninspektorat Oberland Nord eingesetzt. Zudem kommt sie bei der Fahrbahnreinigung nach Verkehrsunfällen, Unwetterschäden und weiteren ausserordentlichen Ereignissen zum Einsatz. Die heutige Kehrmaschine hat ihre technische Lebensdauer erreicht und ist vollständig abgeschrieben. In den vergangenen Jahren mussten

mehrere kostspielige Reparaturen und Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden. Glei chzeitig haben Saugleistung und Reinigungswirkung merklich nachgelassen, und es treten zunehmend Verschleisserscheinungen auf. Trotz regelmässiger und fachgerechter Wartung kann die Maschine die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllen und muss ersetzt werden.

In der Agglomeration Thun sollen alle Strassen mit lärmmindernden Belägen ausgerüstet werden. Die Anforderungen an die Reinigung dieser porösen Beläge sind hoch und die Beläge müssen zweimal jährlich gereinigt werden. Die heutige Kehrmaschine ist nicht dafür konzipiert und verfügt nicht über die erforderliche Absaugtechnik. Zudem kann die bestehende Maschine nicht mit dem Treibstoff HVO100, der aus erneuerbaren Ressourcen besteht (Bio-Diesel mit ca. 85 % weniger CO2-Emissionen als fossiler Diesel), betrieben werden. Mit einem jährlichen Verbrauch von rund 15 000 Litern verursacht sie CO₂- Emissionen von knapp 40 Tonnen pro Jahr.

Im Beschaffungsverfahren wurde geprüft, ob eine elektrisch angetriebene Kehrmaschine beschafft werden kann: Die Submission wurde offen ausgestaltet, sodass sämtliche Antriebsarten zugelassen waren. Die Analyse der Downloads der Ausschreibungsunterlagen sowie der eingegangenen Fragen zeigte, dass sich auch Anbieter elektrischer Antriebslösungen mit der Ausschreibung auseinandergesetzt hatten. Trotzdem wurde keine Offerte für eine elektrisch betriebene Maschine eingereicht. Offensichtlich kann derzeit noch kein Hersteller eine elektrisch angetriebene Kehrmaschine anbieten, die die technischen Anforderungen des Kantons erfüllt.

Die neue Maschine verfügt über einen modernen Dieselmotor, der auch mit dem erneuerbaren Treibstoff HVO100 betrieben werden kann. Dadurch können die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus gegenüber fossilem Diesel um rund 85 % reduziert werden. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von rund 34 Tonnen CO₂-Äquivalenten. Die Betriebskosten der Maschine fallen dadurch nicht wesentlich höher aus. Zwar ist HVO100 aktuell noch teurer als der konventionelle Diesel, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Preise für den ökologischen Treibstoff in den nächsten Jahren fallen werden. Die Maschine ist zudem so konzipiert, dass sie neben den üblichen Reinigungsarbeiten auch für Abrandarbeiten, die mechanische Unkrautentfernung sowie Hochdruckreinigungsarbeiten auf lärmmindernden Belägen eingesetzt werden kann. Damit steht dem Strasseninspektorat eine vielseitige und zukunftsorientierte Arbeitsmaschine für den Strassenunterhalt zur Verfügung.

Ohne die Ersatzbeschaffung könnte die periodische Reinigung der Kantonsstrassen im Strasseninspektorat Oberland Nord nicht mehr in der erforderlichen Qualität sichergestellt werden. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Funktionstüchtigkeit der Entwässerungsanlagen sowie die Lebensdauer der Strasseninfrastruktur - insbesondere der lärmmindernden Beläge. Die Ersatzbeschaffung ist daher für die Erfüllung des Unterhaltsauftrags und den langfristigen Werterhalt der Kantonsstrassen notwendig.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion