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Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Stellungnahme des Kantons Bern

2026.BVD.3734 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 12. Aug. 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2026-bvd-3734/de/vernehmlassung-des-bundes-anderung-des-guterverkehrsverlagerungsgesetzes-und-bundesbeschluss-uber-den-zahlungsrahmen-fur-die-forderung-des-alpenquerenden-schienenguterverkehrs-stellungnahme-des-kantons-bern

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.BVD.3734

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bem 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Per E-Mail an: finanzierung@bav.admin.ch

RRB Nr.: 777/2026 12. August 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur im Betreff genannten Vorlage und für die Verlängerung der Eingabefrist bis zum 12. August 2026.

Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrspolitik. Volk und Stände haben am 20. Februar 1994 mit der Annahme des sogenannten Alpenschutzartikels (Art. 84 der Bundesverfassung) den klaren Willen geäussert, den alpenquerenden Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wurde das Verlagerungskonzept fortgeschrieben, das mit dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen) begründet wurde.

Diese Politik soll nun auch über das Jahr 2030 weitergeführt werden, weshalb der Bundesrat eine Änderung des GVVG sowie einen neuen Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs von CHF 486 Millionen beantragt.

Antrag Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die Vorhaben des Bundes zur Förderung des nachhaltigen Güterverkehrs grundsätzlich. Allerdings ist er der Meinung, dass auch die teils veralteten Infrastrukturen und die Vielzahl an Bauprojekten auf den wichtigen NEAT-Zufahrtsstrecken im Ausland die Rahmenbedingungen für den alpenquerenden, unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) verschlechtert, wie dies auch im Erläuternden Bericht zum Ausdruck kommt. Der Bericht zeigt zudem, dass sich die Rahmenbedingungen frühestens ab 2030 verbessern wer-

Kanton Bern Canton de Berne

den. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheint es zweifelhaft, dass dieser Terminplan eingehalten werden kann. Es stellt sich somit die Frage, ob die geplante kontinuierliche jährliche Reduktion der Betriebsabgeltungen ab 2030 zieiführend ist.

Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt daher, die Bestimmung, wonach die Betriebsabgeitungen für den alpenquerenden UKV ab 2030 kontinuierlich vermindert werden sollen, anzupassen. Entweder soll auf eine jährliche Reduktion für die Übergangsjahre 2030 bis 2035 verzichtet werden oder es sollen Kriterien beziehungsweise Schwellenwerte definiert werden, ab wann eine Reduktion eingeleitet werden kann (z.B. Umsetzung der Sanierung und Kapazitätserhöhungen auf den wichtigen Zulaufstrecken).

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seines Anliegens.

Freundliche Grüsse

Im Namen des^Regi ngsrates

Piessfe Alain Schnegg Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler- — Bau- und Verkehrsdirektion — Finanzdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion