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Staatskanzlei, Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat (PG 4423001000). Kreditüberschreitung 2025

2026.STA.137 · Regierungsrat des Kantons Bern

Vom 18. März 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch-be/regierungsrat/2026-sta-137/de/staatskanzlei-unterstutzung-regierungsrat-und-grosser-rat-pg-4423001000-kredituberschreitung-2025

Abgerufen am 4. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bern
  3. Regierungsrat des Kantons Bern
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

2026.STA.137

Staatskanzlei, Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat (PG 4423001000). Kreditüberschreitung 2025

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 267/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2026.STA.137 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Staatskanzlei, Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat (PG 4423001000). Kreditüberschreitung 2025

Erwägungen

1. Gegenstand

Kreditüberschreitung 2025 bzw. nachkreditpflichtige Abweichung ohne Entscheidungsspielraum in der Produktgruppe Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 1 ff. der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (OrV STA, BSG 152.211) ‒ Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Der Budgetsaldo der Erfolgsrechnung wird um 708’650 Franken überschritten (Aufwandüberschuss). Auf die Investitionsrechnung hat die Budgetüberschreitung keine Auswirkung.

Produktgruppe Nr. 4423001000, Unterstützung Regierungsrat und Grosser Rat Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 22’702’442

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 23’411’092

Kreditüberschreitung 2025 708’650

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Die Kreditüberschreitung kann nicht innerhalb der Staatskanzlei kompensiert werden. Hingegen kann die Kompensation innerhalb des Buchungskreises 4200 (STA/BEH/FK) über die Besonderen Rechnungen des Grossen Rates und des Regierungsrates vorgenommen werden.

Besondere Rechnung Grosser Rat Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 11'044’786

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 10'426’309

Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit -618’477

Kompensation gemäss aktuellem Antrag 618’477

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 nach erfolgter Kompensation 0

Besondere Rechnung Regierungsrat Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2025 3'549’443

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) vor Kompensation 3'393’682

Noch nicht ausgeschöpfter Budgetkredit -155’761

Kompensation gemäss aktuellem Antrag (Rest) 90’173

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2025 nach erfolgter Kompensation -65’588

4. Auswirkungen auf die Leistungen

Die Kreditüberschreitung hat keine Auswirkungen auf die Leistungsziele der Produktgruppe.

5. Begründung

Das Gesamtergebnis der Produktgruppe fällt im Vergleich zum Budget um 708’650 Franken schlechter aus.

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 23’809’742 24'809’913 1'000’171

30 Personalaufwand 14’503’107 15’306’801 803’694

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’876’500 4'201’949 325’449

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 746’635 718’630 -28’005

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen

36 Transferaufwand 4’676’000 4’547’827 -128’173

37 Durchlaufende Beiträge

39 Interne Verrechnungen 7’500 34’706 27’206

Betrieblicher Ertrag -1’041’300 -1’315’142 -273’842

40 Fiskalertrag

41 Regalien und Konzessionen

42 Entgelte -451’500 -585’475 -133’975

43 Verschiedene Erträge -10’309 -10’309

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung

46 Transferertrag -200’000 -284’000 -84’000

47 Durchlaufende Beiträge

49 Interne Verrechnungen -389’800 -435’357 -45’557

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 22’768’442 23'494’771 726’329

34 Finanzaufwand 1’382 1’382

44 Finanzertrag -66’000 -85’061 -19’061

Ergebnis aus Finanzierung -66’000 -83’679 -17’679

Operatives Ergebnis 22’702’442 23'411’092 708’650

38 Ausserordentlicher Aufwand

48 Ausserordentlicher Ertrag

Ausserordentliches Ergebnis

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 22’702’442 23'411’092 708’650 (Globalbudget)

Kommentierung:

Die Budgetüberschreitung ist insbesondere auf höhere Ausgaben in der Sachgruppe 30 (Personalaufwand) und die Sachgruppe 31 (Sach- und übriger Betriebsaufwand) zurückzuführen.

Sachgruppe 30 (Personalaufwand)

Im Hinblick auf den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura wurden externe Projektleiter im Zusammenhang mit dem Projekt «Avenir Berne romande» gemäss RRB 626/2021 verpflichtet. Die Staatskanzlei hat bei den Mandatsverträgen ein pragmatisches Vorgehen gewählt und mit den Projektleitenden entsprechend Auftragsverhältnisse vereinbart, wobei die Auftragnehmer im Stundenaufwand abrechneten. Dieses pragmatische Vorgehen wurde im Rahmen einer Dienststellenprüfung von der Finanzkontrolle nicht anerkannt. Die Abwicklung des Sachverhalts wertete sie als faktisches Angestelltenverhältnis.

Unter Einbezug und Mithilfe des Personalamts wurden letztendlich befristete Arbeitsverträge gemäss Artikel 18 des Personalgesetztes (PG; BSG 153.01) erstellt und unterzeichnet. Die Erfassung der Aufwände erfolgte damit fortan über den Personalaufwand. Im Jahr 2025 betrug der Aufwand (vor allem für die Verhandlung und Vorbereitung der 32 Vollzugsvereinbarungen mit dem Kanton Jura) rund 0,25 Millionen Franken. Die eingestellten Mittel im Sachaufwand reichten nicht aus, um eine Kompensation innerhalb der Produktgruppe vorzunehmen.

Die Erweiterung der Zuständigkeiten der Staatskanzlei und neue Aufgaben im Rahmen der digitalen Transformation führten zu zusätzlichen Personalkosten. Insbesondere die Arbeiten zum Thema Künstliche Intelligenz erforderten einen erheblichen Ressourceneinsatz der Staatskanzlei, die bei diesem kantonalen Schwerpunkt im Lead ist, die zentralen Grundlagen schafft und mit zahlreichen Anfragen (auch aus dem Grossen Rat) und vielfältigen Bedürfnissen konfrontiert ist. Die Staatskanzlei stimmte sich parallel dazu regelmässig mit dem Bund, anderen Kantonen und den Gemeinden sowie verwaltungsintern ab, um die Ausrichtung der digitalen Transformation weiter zu schärfen.

Zusätzlich sind einmalige Ausgaben aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen und personellen Engpässen angefallen (befristete Anstellungen und BG-Erhöhungen), für welche kurzfristig eine Lösung gefunden werden musste. Im Total betrugen die Mehrkosten ungefähr 0,45 Millionen Franken.

Infolge der Einführung von ERP SAP S/4HANA per 01.01.2023 und der damit verbundenen Schnittstellenanpassungen wurden nachträgliche Bereinigungsarbeiten im Bereich der kurz- und langfristigen HCM-Rückstellungen für Mehrleistungen des Personals erforderlich.

Zudem wurde bei mehreren Kadermitarbeitenden aufgrund der Teilrevision der Personalverordnung (PV; BSG 153.011.1) per 1. Januar 2025 die Vertrauensarbeitszeit eingeführt. Als Ausgleich für die nicht mehr kompensierbare Mehrarbeit erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vertrauensarbeitszeit neu eine finanzielle und/oder zeitliche Entschädigung gemäss Artikel 136e der Personalverordnung. Die Umstellung führte zu nicht budgetierten Mehrleistungen im Bereich der Entschädigungen (bspw. jährliche Vergütung in der Höhe von drei Prozent des Bruttojahresgehalts).

Die beiden letzten Positionen führen gesamthaft zu Mehraufwänden von rund 0,1 Millionen Franken.

Sachgruppe 31 (Sach- und übriger Betriebsaufwand)

Die ehemals kantonale psychiatrische Institution Bellelay wurde per 1. Januar 2017 privatisiert (Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura; heute: Réseau de l'Arc SA). Ebenfalls per 1. Januar 2017 wurde das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) verselbständigt. Beide Institutionen, welche Ende des 19. Jahrhunderts gegründet wurden, verfügen über ausserordentlich weit zurückreichende und deshalb historisch besonders wertvolle Behandlungsdokumentationen.

Da das revidierte Archivierungsgesetz (ArchG; BSG 108.1) erst jüngst per 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, wurden im Budget 2025 keine finanziellen Mittel eingestellt. Erst mit dem revidierten ArchG wurde die rechtliche Grundlage geschaffen für die Archivierung dieser Unterlagen im bernischen Staatsarchiv.

Der externe Dienstleister sorgte für die Aufbereitung dieser historisch bedeutenden Archivbestände, der an den bisherigen Aufbewahrungsorten gefährdet war (aufgrund des konservatorischen Zustands und weil die Räumlichkeiten in Bellelay nicht mehr länger als Mietobjekt zur Verfügung standen) und besorgte den Transport gemäss den Vorgaben des Datenschutzes. Die Kosten für die Übernahme der archivwürdigen Unterlagen betrugen rund 0,2 Millionen Franken.

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr mussten zusätzliche Ausgaben im Liegenschaftsunterhalt (Postgasse/Rathausplatz und Falkenplatz) für Energie und insbesondere für Fernwärme (Biogas) geleistet sowie höhere Lizenz- und Wartungskosten (u. a. Lizenzkosten DeepL Pro) finanziert werden, welche den Sachaufwand belasteten und nicht vollumfänglich budgetiert waren.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Staatskanzlei ‒ Finanzdirektion