Quelle

140.17

Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums

Vom 15.11.2016 (Stand 01.12.2016)

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,

gestützt auf § 38 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 1983,

beschliesst:

Art. 1 Ziele

Das Controller Forum dient der fachlich und zeitlich koordinierten Ausführung von Controlling-Aufgaben, der harmonisierten Anwendung von Controlling-Instrumenten sowie dem Erfahrungsaustausch, der Weiterbildung und der direktionsübergreifenden Vernetzung der Controller.

Art. 2 Aufgaben

Das Controller Forum:

  1. bespricht den Stand der laufenden Planungs- und Steuerungsgeschäfte;

  2. koordiniert zwischen dem zentralen und dezentralen Controlling;

  3. gewährleistet den fachlichen Austausch zwischen den Controllern;

  4. behandelt Spezialthemen im Controlling;

  5. stimmt seine Arbeiten mit dem Planungs- und Strategieausschuss (PSA) ab.

Art. 3 Mitglieder und Leitung

Das Controller Forum setzt sich zusammen aus:

  1. einer Vertretung jeder Direktion;

  2. einer Vertretung der Landeskanzlei sowie der kantonalen Gerichte;

  3. der für das zentrale Controlling verantwortlichen Person (FKD).

Die Leitung wird wahrgenommen durch die für das zentrale Controlling verantwortliche Person (FKD).

Die Mitglieder bestimmen ihre Stellvertretungen.

Die Mitglieder können sich durch Mitteilung an die Leitung durch Mitarbeitende begleiten lassen.

Art. 4 Sitzungen

Die Sitzungseinberufung und -planung obliegt der Leitung.

Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt, die Daten werden möglichst früh bekanntgegeben.

Die Sitzungseinladung und die Traktandenliste mit Unterlagen werden spätestens 4 Tage vor der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden zugestellt. Traktanden können von den Mitgliedern eingebracht werden.

Es wird ein Beschlussprotokoll geführt. Dieses wird innerhalb von 5 Arbeitstagen versendet.

GS 2016.063