152.300
Grossratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Reiseentschädigungen an im Militärdienst befindliche Mitglieder des Grossen Rates
Reiseentschädigungen / Militärdienst: GRB 152.300 Grossratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Reiseentschädigungen an im Militärdienst befindliche Mitglieder des Grossen Rates Vom 19. Juni 1941
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst: 1 Den im obligatorischen Militärdienst befindlichen Grossratsmitgliedern werden aus dem im Budget für die Taggelder des Grossen Rates eingestellten Kredit die Kosten der Reise von ihrem Standort nach Basel zum Besuch von Sitzungen des Grossen Rates oder von Kommissionen vergütet, sofern sie die Reisen nicht mit Transportgutscheinen ausführen können. 2 Mitglieder, die hierauf Anspruch erheben, haben sich unter Vorweisung ihres Billets beim 2. Sekretär des Grossen Rates (für Grossratssitzungen) oder beim Sekretär der Kommission (für Kommissionssitzungen) zu melden. 3 Die Reiseentschädigung soll jeweilen mit den Sitzungsgeldern ausgerichtet werden. 4 Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den Beginn des Amtsjahres 1941/42 in Kraft; er soll gelten, solange nicht eine eidgenössische Regelung der Reiseentschädigung für Ratsmitglieder getroffen ist.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
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