BeE 132.110
Reglement über die Öffnungszeiten der Wahllokale
Vom 22. Januar 2002 (Stand 2. September 2019)
Der Gemeinderat Bettingen,
gestützt auf § 14 Abs. 2 der Ordnung über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Bettingen vom 3. Dezember 19961,
beschliesst:
Art. 1
Die Stimmabgabe ist im Gemeindehaus sowie brieflich möglich.
Art. 2
Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Wahllokal jeweils sonntags von 10.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird sofort wirksam.2
KB 02.03.2002