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Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen

RiE 332.400 · Basel-Stadt Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-bs/sg/rie-332-400/de/ordnung-fur-das-gesundheitszentrum-riehen

Abgerufen am 1. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Basel-Stadt
  3. Basel-Stadt Gesetzessammlung
Quelle

RiE 332.400

Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen

Vom 17. Juni 2009 (Stand 1. Januar 2010)

Der Einwohnerrat Riehen

erlässt auf Antrag des Gemeinderats sowie der Sachkommission für Gesundheit und Finanzfragen (GEF) folgende Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen:

Art. 1 Grundsatz

Die Einwohnergemeinde Riehen sorgt für die Einrichtung und den Betrieb eines ambulanten Gesundheitszentrums in Riehen mit Notfallabdeckung und ergänzendem stationären Angebot im Bereich der Betagten- und Krankenpflege.

Art. 2 Vernetzung mit anderen Dienstleistungen

Das Gesundheitszentrum bildet Teil eines gut vernetzten Angebots von vielfältigen medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen sowie Aktivitäten zur Gesundheitsförderung.

Art. 3 Koordination mit dem Kanton

Der Gemeinderat sorgt für die erforderliche Koordination mit dem Kanton, namentlich was die akutmedizinische Spitalversorgung der Riehener Bevölkerung betrifft.

Art. 4 Trägerschaft und Beiträge der Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde kann sich an der Trägerschaft des Gesundheitszentrums beteiligen.

Sie kann ferner Deckungsbeiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen des Gesundheitszentrums, wie beispielsweise erweiterte Öffnungszeiten, Notfallabdeckung oder Hausbesuche, gewähren. Das Nähere wird in einem Leistungsauftrag geregelt.

Art. 5 Schlussbestimmungen

Der Gemeinderat erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen in einem Reglement und bestimmt den Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Ordnung.1

Mit dem Wirksamwerden dieser Ordnung wird die Ordnung für das Spital Riehen vom 29. Oktober 20082 aufgehoben.

Footnotes

  1. [1] Wirksam seit 1. 1. 2010.
  2. [2] RiE 332.400. (Titel und Datum redaktionell berichtigt.)

Publikation und Volksabstimmung Dieser Beschluss wird publiziert und den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung der Initiative und Annahme des Gegenvorschlags zum Entscheid vorgelegt.3 Wird die Initiative zurückgezogen, so unterliegt die Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen dem Referendum.

KB 20.06.2009

Footnotes

  1. [3] Angenommen in der Gemeindeabstimmung vom 6. 9. 2009.