122.72.821
Verordnung GSD–EKSD über die Einreihung subventionierter Funktionen
vom 31.08.2017 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2017)
Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal;
gestützt auf das Subventionsgesetz vom 17. November 1999;
gestützt auf den Beschluss vom 19. November 1990 über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals;
gestützt auf das Reglement vom 11. Juni 1991 über das Verfahren zur Bewertung und Einreihung der Funktionen des Staatspersonals;
gestützt auf den Beschluss vom 29. Juni 1999 über das System zur Bewertung der Funktionen des Staatspersonals;
in Erwägung:
Am 23. Juni 2014 beauftragte der Staatsrat die Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen (KBF) damit, die Funktion "Pflegeleiter/in Spitex" nach dem Funktionsbewertungssystem Evalfri zu bewerten.
Die Verordnung vom 2. Mai 2013 über die Bewertung und Einreihung subventionierter Funktionen enthält bereits einige subventionierte Funktionen, die in dieser Verordnung aufgeführt werden sollen, so dass eine vollständige Aufstellung der bewerteten subventionierten Funktionen vorliegt.
beschliessen:
Art. 1
In den subventionierten Institutionen, die in die Zuständigkeit der Direktion für Gesundheit und Soziales und der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport fallen, werden die im Folgenden aufgeführten Funktionen bis zur Höhe der angegebenen Einreihung subventioniert:
a) bereits bewertete Funktionen
1. Betagtenbetreuer/in: KL 8
2. Haushalthilfe: KL 5
3. Hauspfleger/in: KL 10
4. Schwesternhilfe (Referenzfunktion in der Einreihung der Funktionen des Staates: Pflegeassistent/in): KL 5–7
5. Rettungssanitäter/in: KL 17
6. Aktivierungstherapeut/in: KL 5–7
7. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge: KL 17–18
8. Pflegedienstleiter/in (Pflegeheim): KL 23–25
9. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Werkstattbereich: KL 16–17
10. Sanitätsleitstellendisponent/in: KL 15–16
11. Pädagogische Leiterin/Pädagogischer Leiter in einer Sonderschule: KL 23–24
12. Transportsanitäter/in: KL 15–16
b) neu bewertete Funktion
1. Pflegeleiter/in Spitex: KL 21–24
Art. 2
Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport erlassen Weisungen für die Anwendung dieser Verordnung.
Art. 3
Die Verordnung vom 2. Mai 2013 über die Einreihung subventionierter Funktionen (SGF 122.72.821) wird aufgehoben.
Art. 4
Diese Verordnung wird rückwirkend auf 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt.
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