780.32
Verordnung über die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans
vom 04.02.2014 (Fassung in Kraft getreten am 01.02.2022)
Der Staatsrat des Kantons Freiburg
gestützt auf das Verkehrsgesetz vom 20. September 1994;
gestützt auf die Verordnung vom 28. März 2006 über den kantonalen Verkehrsplan;
gestützt auf den Bericht 2013-DAEC-23 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Änderungen des kantonalen Richtplans im Zusammenhang mit der Änderungen des kantonalen Verkehrsplans;
auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion,
beschliesst:
Art. 1
Die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans werden verabschiedet.
Art. 2
Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt wird mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.
Das Amt für Mobilität ist für die Verwaltung und die Nachführung des kantonalen Verkehrsplans zuständig. Er wird vom selben Amt aufbewahrt, bei welchem er eingesehen werden kann.
Art. 3
Diese Verordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft.
2014_012