Quelle

VIII E/25/1

Verordnung über den Rosa-Hefti-Fonds

Vom 05.11.1991 (Stand 01.09.2014)

(Erlassen vom Regierungsrat am 5. November 1991)

Art. 1 Grundlage

Unter der Bezeichnung «Rosa-Hefti-Fonds» besteht beim Departement Finanzen und Gesundheit (Departement) ein Fonds, der auf ein Vermächtnis von Rosina Hefti, Schwanden, zurückgeht.

Art. 2 Zweck

Der Fonds fördert kulturelle, sportliche und gemeinnützige Bestrebungen aller Art, die anderweitig nicht oder ungenügend unterstützt werden.

Art. 3 Verfügbare Mittel

Es dürfen Zinsen und Kapital verwendet werden.

Art. 4 Verfügung und Verwaltung

Das Departement verfügt über den Fonds.

Die Verwaltung obliegt der Staatskasse.

Art. 5

Art. 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

SBE V/2 78