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Beteiligung des Kantons Graubünden am Neu-Technikum Buchs
Beteiligung des Kantons Graubünden am Neu- Technikum Buchs
Grossratsbeschluss vom 1. Juni 1967 1)
1.
Der Kanton Graubünden tritt der Vereinbarung über das Neu-Technikum Buchs 2) gemäss Entwurf der beteiligten Regierungen vom 18. August, 22. September und 9. November 1964 bei.
2.
Der Kanton übernimmt die ihm nach der Vereinbarung zufallenden Bau- und Betriebsbeiträge, insbesondere einen Baubeitrag von 3 285 100 Franken zuzüglich nachweisbar durch allfällige Bauteuerung seit September 1966 verursachter Mehrkosten. 3) 3.
4.
Dieser Beschluss wird der Volksabstimmung unterbreitet 4), sobald der Kanton St. Gallen die Vereinbarung definitiv angenommen hat.
5.
Die Regierung vollzieht diesen Beschluss und unterzeichnet die Vereinbarung namens des Kantons.