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Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

545.100 · Graubünden Gesetzessammlung

https://lexipedia.io/de/docs/ch-gr/br-csc-dg/545-100/de/einfuhrungsgesetz-zur-arbeitsvermittlung-und-arbeitslosenversicherung

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

545.100

Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

Vom 19.10.2005 (Stand 01.07.2021)

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1,

gestützt auf Art. 40 und Art. 41 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih vom 6. Oktober 1989 (AVG)2 und auf Art. 113 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG)3,

nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 5. Juli 20054,

beschliesst:

Footnotes

  1. [1] GRP 2005/2006, 600
  2. [2] SR 823.11
  3. [3] SR 837.0
  4. [4] Seite 915

1. …

Art. 1 Aufgaben

Das Amt vollzieht die Bundesgesetzgebung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs5 sowie der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenzentschädigung6.

Es sorgt für eine wirksame Zusammenarbeit:

  1. zwischen den für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung zuständigen Stellen;

  2. mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie mit anderen Organisationen, die auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung tätig sind.

Es kontrolliert zudem die Einhaltung der Stellenmeldepflicht gemäss der Bundesgesetzgebung im Bereich der Ausländerinnen und Ausländer und der Integration7.

Footnotes

  1. [5] SR 823.11
  2. [6] SR 837.0
  3. [7] SR 142.20

Art. 2 Öffentliche Arbeitslosenkasse

Die Regierung erlässt ein Kassenreglement im Sinne von Artikel 79 AVIG8 für die öffentliche Arbeitslosenkasse Graubünden.

Footnotes

  1. [8] SR 837.0

Art. 3 …

Art. 4 …

2. …

Art. 5 Einsprachebehörde

Sieht das Bundesrecht eine Einsprache vor, entscheidet das Amt darüber.

…

…

Art. 6 …

3. Schlussbestimmung

Art. 7 In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist9 und der Genehmigung durch den Bund10 von der Regierung in Kraft11 gesetzt.

Footnotes

  1. [9] Die Referendumsfrist ist am 25. Januar 2006 unbenutzt abgelaufen.
  2. [10] Durch den Bund genehmigt am 28. August 2009.
  3. [11] Mit RB vom 7. Dezember 2009 auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

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