Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

ZR1 2026 7

rendita d'invalidità

Entscheid vom 2. Februar 2026

im Dispositiv mitgeteilt am 2. Februar 2026

Referenz ZR1 26 7

Instanz Erste zivilrechtliche Kammer

Besetzung Cavegn, Vorsitz

Michael Dürst und Brun

Carl, Aktuar ad hoc

Parteien A._____

Beschwerdeführer

Gegenstand fürsorgerische Unterbringung

Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 19. Januar 2026

Es wird erkannt:

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2’938.00 (Gerichtskosten von CHF 1'500.00 und Gutachterkosten von CHF 1'438.00) gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.

[Rechtsmittelbelehrung]

[Mitteilungen]

Erste zivilrechtliche Kammer

Der Vorsitzende Cavegn

Der Aktuar ad hoc Carl